Antrag Nr. 15-0343/2009:
Zusatzantrag zu Drucks.Nr. 0121/2009, B-Plan Nr. 1682-Döhrbruch/Stadtfriedhof Kichrode

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag zu Drucks.Nr. 0121/2009, B-Plan Nr. 1682-Döhrbruch/Stadtfriedhof Kichrode

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Folgende Festsetzungen sind in den in Rede stehenden Bebauungsplan aufzunehmen:
1. Der Geschäftsbetrieb des Steinmetzbetriebes, hierzu gehört vorrangig die Steinmetzarbeit, nicht Bürotätigkeiten o.Ä., darf nicht in der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausgeübt werden.
2. Die Stichstraße ist dergestalt herzurichten, dass sie als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann.
3. Zum möglichen Erhalt der örtlichen Fledermauspopulation ist auch die Kompensation durch Anbringen und Erhalt von Fledermaushöhlen im nahe gelegenen Stadtfriedhof und ggf. auf anderen, geeigneten, im jetzigen Habitat gelegenen Flächen vorzusehen.

Begründung

Zu1. Der angesprochene Lärmschutz ist öffentlich-rechtlich zu sichern, nicht allein über einen privatrechtlichen Mietvertrag.
Zu 2. Der Fahrzeugverkehr in der Stichstraße ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. In einem verkehrsberuhigten Bereich sind die baulichen Standarts anzuwenden, die dieses geforderte Mindestmaß beinhalten.
Zu 3. Im Einzugsbereich des Büntegrabens, aber auch darüber hinaus, weisen alle Umweltberichte zu den in der letzten Zeit behandelten Bebauungsplänen erhebliche Gefährdungen der Fledermauspopulation aus, zumeist auch von sehr gefährdeten Arten. Erinnert sei an den sog. Büntepark (Bünteweg 3 und 3A), dem Erhalt des Gartendenkmals mit den im vergangenen Herbst vorgenommenen Ausästungen, dem weitergehenden Verlust des ehemaligen Kleingartenkoloniegeländes "Sommerlust" als Grünfläche, letztes Jahr schon zu einem großen Teil von Aufwuchs beräumt und jetzt in diesem Jahr im Bereich der zukünftigen Gewässerparzellen Heistergraben und Büntegraben bereits vollstündig von Büschen und Bäumen gänzlich freigeräumt, die noch bewaldeten Grundstücke Bünteweg 5 - 7 mit dem vorgesehenen Bürotower für die Tierärztliche Hochschule. Lediglich der Wald nördlich des Büntegrabens gegenüber dem vorgenannten Grundstück Nr. 7 bleibt unangetastet. - Kompensation ist möglichst vor Ort zu leisten. Deshalb sind dazu alle Möglichkeiten auszuschöpfen, wie sie die Verwaltung anderenorts für das Baugebiet Elly-Beinhorn-Straße zugesagt hatte.