Anfrage Nr. 15-0330/2008:
Autohandel am Lister Kirchweg

Inhalt der Drucksache:

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Autohandel am Lister Kirchweg

An der Straße Lister Kirchweg ist seit geraumer Zeit ein nicht genehmigter und nicht genehmigungsfähiger Autohandel tätig. Dieser Autohandel sollte nach Auskunft der Verwaltung längst seine Tätigkeit an dieser Stelle eingestellt haben. Mit Erstaunen stellten wir fest, dass er nach wie vor vorhanden ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Was ist der Grund für die Verzögerung der Räumung?

2. Wann ist mit der Räumung des Grundstücks zu rechnen?