Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Beschluss des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List ,in der Sitzung am 18.02.2008,TOP 8.3.1. Ampelschaltung Lister Platz/ Lister Straße
Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert die Ampelschaltung Lister Platz/ Lister Str. so zu verändern, dass es Fußgängern möglich ist, während der Grünphase die andere Straßenseite zu erreichen. Dies ganz besonders unter Beachtung älterer Menschen und mobilitätseingeschränkter Menschen.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die Lichtsignalanlage Lister Platz/ Lister Straße wird in verkehrsabhängiger Steuerung mit Bevorrechtigung des Linienbusverkehrs betrieben, bei der auch die Grünzeiten für Fußgänger variabel sind.
Die hier angesprochene nördliche Fußgängerquerung über die Ferdinand-Wallbrecht-Straße wurde im Jahre 1998 zu besseren Erreichbarkeit des Podbi Parks mit dem neu eingerichteten Bürgerbüro eingerichtet. Vorher gab es diese Querung aus gutem Grunde nicht (Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage). Fußgänger benutzten die Fußgängerfurt auf der Knotenpunktssüdseite.
Die Fußgängerquerung musste seinerzeit trotz Verringerung der Knotenleistungsfähigkeit eingerichtet werden. Da es keine hierzu verträgliche Verkehrsbeziehung gab, musste eine neue eigene Signalphase eingerichtet werden. Die allein hierfür benötigte Zeit beläuft sich auf ca. 25 Sekunden bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden. Es wird deutlich, dass keinerlei Spielraum besteht, um das Grün für Fußgänger in dieser Signalphase noch weiter zu verlängern, ohne den Kraftfahrzeugverkehr über jedes vernünftige Maß hinaus zu beeinträchtigen.
Um die nördliche Fußgängerfurt über die Ferdinand-Wallbrecht-Straße während der Grünzeit ganz zu überqueren, sind bei einer Fußgängerfurtbreite von 16 Metern und einer zugrunde gelegten Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s 14 Sekunden Freigabezeit erforderlich. Gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen ist es allerdings ausreichend, wenn Fußgänger bei GRÜN die halbe Fahrbahnbreite passieren können. Die andere Hälfte ihres Weges dürfen sie also durchaus noch bei Rot zeigendem Fußgängersignal zurücklegen. Der Weg bis zur Mitte der Fahrbahn entspricht einer Fußgängergrünzeit von 7 Sekunden.
Nach Überprüfung und Auswertung der Statistik beträgt die Freigabezeit für querende Fußgänger minimal 7 Sekunden und maximal 29 Sekunden. Die mittlere Grünzeit liegt bei 10 Sekunden. Die Werte sind durchaus als ausreichend anzusehen, um die Fahrbahn gefahrlos überqueren zu können.
Anzumerken ist noch, dass auf die Fußgängergrünzeit immer noch die Fußgängerräumzeit folgt. Erst danach erhält der Kraftfahrzeugverkehr wieder seine Freigabe. Nach dem Umspringen der Fußgängersignalgeber von Grün auf Rot ist es den Fußgängern also immer noch möglich, eine komplette Fahrbahnbreite mit der in Ansatz gebrachten Gehgeschwin-digkeit von 1,2 m zu überschreiten. Eine Änderung der Signalisierung ist aus den dargelegten Gründen nicht vorgesehen.