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Berichtspflicht der Stadtbezirksmanager
Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Der/die Stadtbezirksmanager/in für den Bezirk Mitte wird verpflichtet dem Bezirksrat einmal im Monat schriftlich mitzuteilen, welche Themen von Bürgerinnen und Bürgern in Mitte an ihn/sie herangetragen worden sind.
Begründung
Während bisher der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin als direkter Ansprechpartner galten, werden – so wie es nach der letzten Sitzung des Bezirksrats aussieht - künftig die Stadtbezirksmanager/innen dabei eine wichtige Rolle spielen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass auch der Bezirksrat regelmäßig erfährt, welche Anliegen vorgetragen worden sind.