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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Bethäuser
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer bei Bezirksratsfrau Bethäuser gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Antrag werden keine Gender-Aspekte berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Durch den Antrag werden keine klimarelevanten Aspekte berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Bethäuser hat schriftlich mitgeteilt, dass sie auf ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirk Linden-Limmer mit Wirkung zum 01.02.2024 aus persönlichen Gründen verzichtet. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen.
Der betroffenen Person wurde Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.
18.63.10
Hannover / Feb 7, 2024