Drucksache Nr. 15-0324/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neue Litfaßsäulen und Werbetafeln in der Südstadt-Bult
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 7.2.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-0324/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neue Litfaßsäulen und Werbetafeln in der Südstadt-Bult
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 7.2.5.

Im gesamten Stadtbezirk Südstadt-Bult sind neue Litfaßsäulen und Werbetafeln aufgestellt
worden, zum Teil in Wege- und Sichtbeziehungen.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Wie gestaltet sich das Genehmigungsverfahren für neue Werbeelemente im
öffentlichen Raum, gibt es z:b. Vorortbesichtigungen?
2. Über welchen Zeitraum werden diese Werbeflächen genehmigt?
3. Wer muss bei einer Versetzung bzw. Abbau solcher Werbeinstallationen, zum
Beispiel auf Grund von Verkehrsgefährdung, die Kosten tragen?

Antwort der Verwaltung:


Zu 1.:
Für sämtliche Werbeanlagen des Werberechtvertragspartners der Verwaltung, Firma x-city Marketing GmbH sind von der Verwaltung Baugenehmigungen nach NBauO erteilt worden. Die Standorte sind mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt worden. Verkehrliche Aspekte sind bei der Standortauswahl berücksichtigt worden.

Zu 2.:
Der in 2017 vom Rat genehmigte Werberechtsvertrag hat beginnend ab dem 01.01.2018 eine Laufzeit von 13 Jahren.

Zu 3.:
Muss Aufgrund von Veränderungen in der Straßenführung eine Umsetzung erfolgen ist der Eigentümer der Werbeanlage X-City Marketing folgepflichtig und muss auch sämtliche damit verbundenen Kosten tragen. Sollte Nachweislich anhand von Fallzahlen eine Verkehrsgefährdung durch die Werbeanlage vorliegen gilt gleiches.