Drucksache Nr. 15-0323/2011 S1:
Räumung an Wetterschutzhäuschen der üstra
- Zusatzantrag zu Drucksache 15-0216/2011 -
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 16.02.2011
TOP 8.5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0323/2011 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Räumung an Wetterschutzhäuschen der üstra
- Zusatzantrag zu Drucksache 15-0216/2011 -
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 16.02.2011
TOP 8.5.1.1.

Beschluss

Der o.a. Antrag wird wie folgt erweitert:
Auch die Zugänglichkeit von Wetterschutzhäuschen ist bei den Witterungsbedingungen von Schnee und Eis sicherzustellen. Dabei ist nicht nur das Wetterschutzhäuschen, sondern auch entsprechende Zuwegung zu räumen.
Unter diesem Gesichtspunkt wird die Verwaltung gebeten darauf hinzuwirken, dass alle an der Räumung beteiligten Unternehmen und Privatpersonen, im Sinne aller ÖPNV NutzerInnen, umfassend handeln.

Entscheidung

Dem Antrag wird bereits gefolgt.

Die Reinigung der Haltestellenflächen im Bereich von Witterungsschutzdächern („WSD“, Wartehallen) an Bushaltestellen obliegt der üstra bzw. der von uns vertraglich dazu verpflichteten X City Marketing als Eigentümerin der WSD. Gereinigt wird vertragsgemäß die Fläche unter dem Dach, ein Streifen von 0,5 m um das Dach herum und die Fläche bis zum Fahrbahnbord, an dem der Bus hält, sofern der Abstand zwischen Vorderkante Dach und Fahrbahnbord kleiner als 2, 50 m ist. Alle anderen Flächen werden von aha gereinigt.