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Die Litfaßsäulen an der Ecke Stresemann Allee/Ecke Altenbekener Damm und an der Ecke Geibelstraße / Ecke Rudolf-von-Bennigsen Ufer zu entfernen und an geeigneterer Stelle wieder aufzubauen.
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die Verwaltung hat vor der Erteilung der Baugenehmigungen beide Standorte auf ihre Verkehrssicherheit geprüft und auch nach der Aufstellung der City-Light-Säulen (CLS) nochmals an beiden Standorten Sichtprüfungen durchgeführt und die Werbeanlagen als verkehrssicher abgenommen.
1. City-Light-Säule (CLS) –Standort Geibelstraße / Rudolf-von-Bennigsen Ufer:
Die CLS befindet sich auf einer Mischfläche auf der sich Fußgänger und Radfahrer frei bewegen dürfen (Anlage 1). Genau definierte Verkehrswege für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gibt es hier nicht.
2. City-Light-Säule (CLS) –Standort Stresemannallee / Altenbekener Damm:
Die CLS befindet sich auf der Gehwegfläche (Anlage 2-Luftbild) zwischen Radweg und Aufstellfläche vor der Lichtsignalanlage (LSA). Die City-Light-Säule (CLS) steht in Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz ~ 2,20 m (Anlage 3-Fotomontage) und in Fahrtrichtung Hildesheimer Straße ~ 1,60 m vom Radweg entfernt (Anlage 4-Fotomontage). Die Sichtverhältnisse sind für Radfahrer/Fußgänger*innen ausreichend. Fußgänger*innen müssen sich grundsätzlich, bevor sie die Fahrbahn des Radweges überqueren, nach links sehen und sich davon überzeugen das die Fahrbahn des Radweges frei ist.