Drucksache Nr. 15-0320/2018 S1:
Litfaßsäulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult versetzen bzw. entfernen
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 8.3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0320/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Litfaßsäulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult versetzen bzw. entfernen
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 8.3.4.

Beschluss

Die Litfaßsäulen an der Ecke Stresemann Allee/Ecke Altenbekener Damm und an der Ecke Geibelstraße / Ecke Rudolf-von-Bennigsen Ufer zu entfernen und an geeigneterer Stelle wieder aufzubauen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die Verwaltung hat vor der Erteilung der Baugenehmigungen beide Standorte auf ihre Verkehrssicherheit geprüft und auch nach der Aufstellung der City-Light-Säulen (CLS) nochmals an beiden Standorten Sichtprüfungen durchgeführt und die Werbeanlagen als verkehrssicher abgenommen.

1. City-Light-Säule (CLS) –Standort Geibelstraße / Rudolf-von-Bennigsen Ufer:
Die CLS befindet sich auf einer Mischfläche auf der sich Fußgänger und Radfahrer frei bewegen dürfen (Anlage 1). Genau definierte Verkehrswege für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gibt es hier nicht.

2. City-Light-Säule (CLS) –Standort Stresemannallee / Altenbekener Damm:
Die CLS befindet sich auf der Gehwegfläche (Anlage 2-Luftbild) zwischen Radweg und Aufstellfläche vor der Lichtsignalanlage (LSA). Die City-Light-Säule (CLS) steht in Fahrtrichtung Bertha-von-Suttner-Platz ~ 2,20 m (Anlage 3-Fotomontage) und in Fahrtrichtung Hildesheimer Straße ~ 1,60 m vom Radweg entfernt (Anlage 4-Fotomontage). Die Sichtverhältnisse sind für Radfahrer/Fußgänger*innen ausreichend. Fußgänger*innen müssen sich grundsätzlich, bevor sie die Fahrbahn des Radweges überqueren, nach links sehen und sich davon überzeugen das die Fahrbahn des Radweges frei ist.