Drucksache Nr. 15-0319/2024 S1:
Freigabe eines Teils des Radweges Badenstedter Straße zur Befahrung in beiden Richtungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.02.2024
TOP 10.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0319/2024 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Freigabe eines Teils des Radweges Badenstedter Straße zur Befahrung in beiden Richtungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.02.2024
TOP 10.1.3.

Beschluss


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, den Radweg an der Badenstedter Straße auf der nördlichen Straßenseite zwischen Erichstraße und Brauhofstraße inklusive der Ampelquerung an der Brauhofstraße in beide Richtungen freizugeben.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Nach der zur Straßenverkehrsordnung erlassenen Verwaltungsvorschrift soll eine Radweglinksfreigabe grundsätzlich nicht angeordnet werden. Eine davon abweichende ausnahmsweise Freigabe kommt hier aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

- Der Bestandsradweg hat nicht die dafür vorgeschriebene Mindestbreite von 2,0 m.

- Nach Erlass des Landes Niedersachsen vom 14.10.2016 ist eine beidseitige benutzungspflichtige Radwegbeschilderung unzulässig, wenn keine bauliche Trennung der Straßenteile vorliegt. Das trifft hier zu, auf eine Benutzungspflicht kann in anbetracht der Fahrbahn-Trogstrecke auch nicht verzichtet werden. Im Trogabschnitt selbst ist die Linksfreigabe mit Benutzungspflicht aufgrund der baulichen Trennung dagegen zulässig.

- An der Kreuzung Brauhofstraße fehlt zudem eine signaltechnische Regelung für links
ankommenden Radverkehr. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Aufrüstung der LSA sieht die Verwaltung nicht.



- Es fehlt generell an der Notwendigkeit der Linksfreigabe in diesem Abschnitt. Der westlich anschließende, breitere Abschnitt ist links befahrbar, weil mehrere Wege und Straßen abzweigen, die sonst durch die Lage an der Trogstrecke nur umwegig erreichbar wären. Genau über diese Verbindungen besteht die in der Begründung angefragte Fahrmöglichkeit für das Gebiet und die Weiterführung über Pariser Platz. Aus Richtung Badenstedt kommend besteht dagegen Rechtsfahrpflicht bis B.-Caspar-Straße, in Richtung Pariser Platz kann von der rechten Seite an der Kreuzung Brauhofstraße entweder direkt oder indirekt (über die Aufstellfläche Seite Am Lindener Berge) nach links abgebogen werden.