Drucksache Nr. 15-0319/2008 S1:
E N T S C H E I D U N G
Kennzeichnung der Anfragen und Anträge

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0319/2008 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 05.03.2008,TOP 6.1.1

E N T S C H E I D U N G
Kennzeichnung der Anfragen und Anträge

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dafür Sorge zu
tragen, dass die Antworten zu Anfragen und Entscheidungen zu Anträgen mit den
entsprechenden Ordnungseinheiten (OE) der jeweiligen Fachbereiche (FB) versehen
werden.

Entscheidung

Dem Antrag wird unter Bezug auf die Wahrung der einheitlichen Verwaltungsmeinung nicht gefolgt.

Nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) richtet sich das Informationsrecht der Mandatsträger/innen ausschließlich an den Oberbürgermeister. Das Organ Oberbürgermeister wird in den Sitzungen der Stadtbezirksräte durch die damit beauftragten Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Steuerung, Personal und Zentrale Dienste (Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten) vertreten. Ergänzend zu der inhaltlichen Vorbereitung durch die jeweils zuständige Fachverwaltung hat der Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten die redaktionelle Schlussverantwortung für die in den Sitzungen zu gebenden Antworten. Deshalb ist der Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten auch bei Nachfragen die erste Ansprechstelle für die Politik. Bei der Anfragebeantwortung wird darauf hingewiesen, wenn in den Sitzungsantworten oder in Teilen der Antworten die Stellungnahmen anderer Behörden wiedergegeben werden.

Die Drucksachen über die Entscheidungen (des Organs Oberbürgermeister) zu den Initiativanträgen der Bezirksräte werden vom Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten mit redaktioneller Schlussverantwortung erstellt und deshalb allein unterzeichnet. Wegen der Verantwortung für die redaktionelle Zusammenfassung aller Stellungnahmen der jeweils inhaltlich zuarbeitenden Fachverwaltungen findet keine erneute Mitzeichnung dieser Drucksachen statt.

Das auf der Grundlage der NGO bestehende allgemeine Auskunftsrecht der Mandatsträger/innen gegenüber dem Oberbürgermeister bleibt von den vorgenannten Ausführungen unberührt. Verfahrensregelungen zu Ansprechstellen bzw. Ansprechpartner/innen für Auskunftsersuchen werden von den Dezernaten oder Fachbereichsleitungen in eigener Zuständigkeit getroffen.