Drucksache Nr. 15-0317/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrsführung für Fahrradfahrende an der Hildesheimer Straße, Ecke
Krausenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 7.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-0317/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrsführung für Fahrradfahrende an der Hildesheimer Straße, Ecke
Krausenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 7.2.3.

Fahrradfahrende, die die Hildesheimer Straße stadtauswärts fahren und in die
Krausenstraße einbiegen möchten, sind dazu angehalten nach Überquerung der Ampel auf
die Straße zu fahren. Dort ist kein Fahrradweg auf dem Gehweg oder der Straße markiert, so
dass es für Autofahrende schwer ersichtlich ist, dass Fahrradfahrende auf die Straße fahren.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Ist diese für alle Verkehrsteilnehmenden schwierige Lage der Verwaltung bekannt?
2. Welche Maßnahmen können hier zur Verbesserung ergriffen werden?
3. Wann können diese Maßnahmen umgesetzt werden?

Antwort der Verwaltung:


Zu 1., 2. und 3.:
Bei der beschriebenen Situation handelt es sich um eine übliche Verkehrsführung im Zuge von Hauptverkehrsstraßen. Am fraglichen Knotenpunkt treffen Hauptverkehrsstraßennetz und untergeordnetes Straßennetz mit Tempo 30-Zonenregelung aufeinander. Dabei ist für links- bzw. rechtsabbiegende Radfahrende ein Wechsel von benutzungspflichtigen hochbordgeführten Radwegen auf die Fahrbahn zu absolvieren. Dies stellt jedoch keine „schwierige Lage für alle Verkehrsteilnehmenden“ dar, zumal es sich um Knotenpunkte mit Lichtsignalsteuerung handelt. Es besteht hier keine Gefährdungslage und kein Handlungsbedarf. Im Zuge von Tempo 30-Zone ist Radverkehr auf der Fahrbahn der Regelfall.

Radfahrende haben derzeit 3 Möglichkeiten des regelkonformen, indirekten Linksabbiegens:
1. Im Zuge der Grünfreigabe der Furt über die Bürgermeister-Fink-Straße und unter Berücksichtigung der parallelen Fußgängerfurt wird nach rechts in die Bürgermeister-Fink-Straße abgebogen um dann via ARAS im Zuge des Mischverkehrs über den Knoten in die Krausenstraße zu fahren.
2. Im Zuge der Grünfreigabe der Radfurt über die Bürgermeister-Fink-Straße queren, nach Freigabe der südlichen Radfurt über die Hildesheimer Straße queren, im Zuge der Grünfreigabe der Furt über die Krausenstraße und unter Berücksichtigung der parallelen Fußgängerfurt nach rechts in die Krausenstraße einbiegen.
3. Als Fußgänger schiebend über die nördliche Fußgängerfurt die Hildesheimer Straße queren, nach Freigabe der Fußgängerfurt über die Krausenstraße queren und unter Rücksichtnahme auf querende Fußgänger vom rechten Fahrbahnrand die Fahrt als Radfahrer fortsetzen.