Drucksache Nr. 15-0316/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Spiel- und Bolzplatz Am Hopfengarten
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2025
TOP 9.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-0316/2025 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Spiel- und Bolzplatz Am Hopfengarten
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2025
TOP 9.3.3.

Wie heute in der Presse zu lesen ist, sollen die Baumaßnahmen der Straßen- und Brückenarbeiten in dem Bereich Schulenburger Landstr/ Peterstr. bald erfolgen. Außerdem wird die Stützwand des Bahndamms entlang des Spielplatzes „Am Hopfengarten“ erneuert. In der Sitzung der Sanierungskommission wurde das Projekt vorgestellt, mit dem Hinweis, dass der Spiel- und Bolzplatz für die Erweiterung der Gleise abgerissen wird. Eine Vorstellung der Maßnahmen wurde im Bezirksrat bislang nicht thematisiert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist das Areal, auf dem der Spiel- und Bolzplatz errichtet wurde, städtisches Gelände, bzw. Gelände der DB und warum wurden die Baumaßnahmen „Am Hopfengarten“ bislang nicht dem Bezirksrat vorgestellt?

2. Bleibt der Spielplatz erhalten, wenn nein, wie können die Geräte beim Abbau erhalten werden und wo werden sie in unserem Bezirk Nord neu aufgebaut, wird hierbei beachtet, dass der Spielplatz durch Europäische Fördergelder gebaut wurde, oder müssen diese Gelder dann zurückgezahlt werden?

3. Wurde seitens der Stadt bei der Planung des Spielplatzes nicht mit der DB gesprochen, da die Baumaßnahmen seit langem der Verwaltung bekannt sein müssen und wer trägt für eine Umsetzung der Spielgeräte die Kosten?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:



Zu 1. Der in Frage stehende Bolz- und Spielplatz befindet sich überwiegend in städtischem Eigentum; ein südlich am Bahndamm gelegener Grundstücksstreifen befindet sich im Eigentum der DB.


Zu 2. Der von der DB geplante Umbau der Brücke wird zu einer deutlichen Erhöhung und Verbreiterung des Bahndammes führen, so dass ein Eingriff in den Bolz- und Spielplatz unvermeidlich ist.

Für die Zeit der Bautätigkeit ist eine komplette Räumung der Grünflächen zwingend erforderlich. Nach Abschluss der Bauarbeiten der DB sollen Spiel- und Bolzplatz wiederhergestellt werden, wobei durch die erforderliche Bahndammverbreiterung ein relativ begrenzter Flächenverlust nicht vermieden werden kann. Insgesamt gesehen wird aber die Spiel- und Aufenthaltsqualität des Spiel- und Bolzplatzes wiederhergestellt. Unter diesen Voraussetzungen müssen die Fördergelder nicht zurückgezahlt werden.

Zu 3. Die Spielplatzplanung wurde im Zeitraum 2017/2018 in enger Abstimmung mit der DB erstellt. Beim Bau des Spielplatzes wurde berücksichtigt, dass die DB auf dem DB-Gelände an die Mauer heranfahren kann. Eine Baumaßnahme der DB, wie sie jetzt geplant ist, war zu dieser Zeit nicht absehbar. Die Verwaltung führt zurzeit Gespräche mit der DB zu diesem Projekt. Sobald konkrete Pläne für die Wiederherstellung der Grünflächen vorliegen, werden diese dem Stadtbezirksrat zur Entscheidung vorgelegt. Im Rahmen dieser Planung wird auch geklärt, ob und welche Geräte wieder eingebaut werden können; voraussichtlich wird aber der Einbau von neuen Geräten ökonomisch sinnvoller sein. Alle mit dem Umbau des Spiel- und Bolzplatzes verbundenen Kosten (bei gleicher Güte und Qualität wie vor dem Umbau) einschließlich der Planungskosten trägt - dem Verursacherprinzip folgend – die DB.