Anfrage Nr. 15-0316/2018:
Einstellplätze für Bürogebäude Mooksgang 5

Inhalt der Drucksache:

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Einstellplätze für Bürogebäude Mooksgang 5

Im Rahmen des WGH-Bauprojektes Maschseeherz stellte sich heraus, dass für das direkt
angrenzende Bürogebäude im Mooksgang 5 seinerzeit 13 Stellplätze seitens der Verwaltung
durch Baugenehmigung gefordert waren, vom Betreiber aber nicht nachgewiesen werden
konnten. „Eine Bauabnahme hat nicht stattgefunden, für die Einhaltung der Baugenehmigung
ist der Bauherr verantwortlich“, so die Verwaltung in der Beantwortung der
Bezirksratsanfrage vom 15.02.2017, TOP 5.2.4, Drucksache Nr. 15-0302/2017 F1. Nach
einem Anhörungsverfahren der/des Betroffenen gem. § 79 NBauO wurde der Sachverhalt lt.
Verwaltung geklärt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Konnte der/die Adressat/in des Verfahrens/der/die Eigentümer/in des Grundstückes
die geforderten Stellplätze zwischenzeitlich nachweisen und wenn ja wo?
2. Wenn nein, ist es zu einer Festsetzung einer Ausgleichsabgabe gekommen, und ist
sie bereits vollständig in der Stadtkasse eingegangen?