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1.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover als Hauptverwaltungsbeamter, Herr Belit Onay, wird gebeten, zu folgenden Sachverhalten hinsichtlich baurechtlicher Planungen zur Wasserstadt Limmer durch das Baudezernat Stellung zu beziehen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover hat die politischen Gremien möglicherweise nicht ausreichend sowie fehlerhaft über ihre Planungsabsichten zur Wasserstadt Limmer informiert. Dadurch könnten eklatante planerische Defizite für die Planung der gesamten Wasserstadt Limmer verschleiert worden sein, mit wahrscheinlichen erheblichen Fehleinschätzungen hinsichtlich der erforderlichen Verkehrs-, Erholungs- und Bildungsinfrastruktur. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die von der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover vorgetragenen Informationen und Planinhalte zur gesamten Wasserstadt Limmer auf Form und Inhalt anzufordern, zu überprüfen und aus dieser Überprüfung eine Beurteilung mit entsprechenden Handlungsanweisungen abzuleiten. Dabei sollten die folgenden konkreten Fragen geklärt werden:
1.1. Form der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Informationen
Zu einer professionellen städtebaulichen Planung gehört die Erarbeitung und Pflege einer tabellarischen Aufstellung der maßgeblichen aktuellen Plandaten. Diese Daten sind insbesondere das Nettobauland, die geplanten Geschossflächen, geplante Verkehrsflächen inklusive sämtlicher Flächen für den ruhenden Verkehr, sowie Grün-und Erholungsflächen. Dazu gehören entsprechende Pläne, anhand derer die Flächenangaben überprüft werden könnten.
Aus den erhobenen Flächen ist mit fachlich angemessenen und nachvollziehbar dargelegten Parametern die voraussichtliche Wohnungsanzahl zu ermitteln.
Ein derartige Flächenbilanz als Schlüsseldokument einer verantwortungsvollen Planung lag zu keinem Zeitpunkt den politischen Gremien vor. Stattdessen wurden Informationen in Fließtexten sowie unzusammenhängenden Tabellen via Powerpoint-Vortrag in fragmentierter und nicht prüffähiger Form dargeboten. Es wurde zu keinem Zeitpunkt eine übersichtliche Gesamtschau zur gesamten Wasserstadt (1., 2. und 3. Bauabschnitt) inklusive der Grundstücke der „Conti-Altgebäude“ zur Verfügung gestellt.
Frage an den Oberbürgermeister: Ist es angemessenes Verwaltungshandeln, für ein großes städtebauliches Vorhaben wie der Wasserstadt-Limmer mit einer geplanten Einwohnerzahl von 5.000-7.000 Einwohnern keine fortlaufend aktualisierten Plandaten zu erheben und zu gegebener Zeit den politischen Entscheidungsgremien in übersichtlicher Form zur Verfügung zu stellen?
1.2. Berechnung der Anzahl von Wohnungen, ausgehend von den geplanten Geschossflächen bzw. Bruttogrundflächen Wohnen
In anderen Städten – und bis vor Kurzem auch in Hannover – wird mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße in der Bandbreite von 67,5 - 75 m² Wohnfläche (entspricht 90-100 m² Geschossfläche) gearbeitet, um aus den geplanten Geschossflächen eine voraussichtliche Wohnungsanzahl abzuleiten. Nun arbeitet die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover beim 2. Bauabschnitt mit einer deutlich höheren durchschnittlichen Wohnungsgröße als im ersten Bauabschnitt von nun 85 m² Wohnfläche (entspricht 115 m² Geschossfläche).
Frage an den Oberbürgermeister: Ist dies eine angemessene Grundlage für die seriöse Abschätzung der zu erwartenden Wohnungsanzahl, insbesondere, da der 2. Bauabschnitt deutlich höher verdichtet werden soll als der 1. Bauabschnitt?
1.3. Vergleichbarkeit des 2. Bauabschnittes der Wasserstadt Limmer mit weiteren Neubaugebieten im Stadtgebiet laut Herrn Thorsten Warnecke (Leiter 61 - Fachbereich Planen und Stadtentwicklung) in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses (ABau) vom 06.12.2023
Herr Thorsten Warnecke hatte auf die Frage, welches Neubaugebiet der Stadt eine ähnliche Dichte wie der 2. Bauabschnitt aufweise, im ABau am 06.12.2023 auf das Baugebiet Kesselstraße im Stadtteil Limmer verwiesen.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, diese Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Das Baugebiet Kesselstraße weist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,9 auf. Durch Umplanung wurde dieses Maß tatsächlich aber unterschritten. Das Gebiet um-fasst einen einzigen Baublock innerhalb eines deutlich weniger dicht bebauten Bestandes von zumeist Mehrfamilienhäusern. Zum einen scheint es unangemessen, einen einzelnen Baublock mit einem Baugebiet zu vergleichen, dass aus etwa 20 Baublöcken besteht und ein Vielfaches größer ist. Auch besteht hinsichtlich der Dichte ein erheblicher Unterschied, weisen doch die Blöcke der Wasserstadt Limmer im 2. Bauabschnitt eine GFZ von bis zu 3,5 auf. Dies ist nun aber 85 % dichter als der Baublock in der Kesselstraße. Der Durchschnitt aller Baublöcke des 2. Bauabschnitts ergibt eine GFZ von 2,6. Nun könnte man meinen, dass sich Herr Thorsten Warnecke wohl möglicherweise versehentlich geirrt habe. Allerdings zeigt sich hier auf eindrückliche Weise eine bestimmte Kommunikationsstrategie der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover, konkrete Zusammenhänge zu verschleiern oder sogar zu verfälschen, um das Narrativ einer für die Stadt und den Stadtteil angemessenen Dichte beim 2. Bauabschnitt aufrecht zu erhalten. Dieses eher manipulative Verständnis von Kommunikation führt dann manchmal zu überdeutlichen Fehlinformationen wie jener des Herrn Thorsten Warnecke.
Die Verwaltung (Dezernat VI) hat in einer schriftlichen Stellungnahme (per E-Mail / ausgedruckt) vom 23.1.2024 bereits die sachliche Richtigkeit der hier vorgetragenen Zahlen bestätigt.
1.4. Verwendung von Baugebietsvergleichen in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 02.12.2021
In einem Artikel der HAZ vom 02.12.2021 („Wann wird es zu eng im Stadtteil?“) ließ die Verwaltung ein Balkendiagramm mit Dichtekennwerten verschiedener Stadtteile veröffentlichen. Tenor: Die Dichte im 2. Bauabschnitt ist ähnlich der Dichte vieler anderer Neubaugebiete bzw. sogar niedriger. In diesem Diagramm wird die Summe aller Bruttogrundflächen der jeweiligen Baugebiete aufgeführt, einschließlich sämtlicher Tiefgaragen Flächen. Damit ist die Statistik offensichtlich und objektiv unbrauchbar, um Baugebiete hinsichtlich ihrer Bebauungsdichte seriös miteinander zu vergleichen. Die Systematik des Städtebaurechts bezieht die Betrachtung der Bebauungsdichte ausschließlich auf oberirdische Gebäudeflächen, die als Geschossflächen gemessen und üblicherweise als GFZ ausgewiesen werden. Da zum damaligen Zeitpunkt (Dezember 2021) noch eine verhältnismäßig moderate Höherverdichtung des 2. Bauabschnittes geplant war, geht es hier nicht so sehr um tagesaktuelle Planungsinhalte, sondern um den Nachweis, dass offensichtlich verschleiernde und verfälschende Sachverhalte der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass eine weitgehend identische Grafik bereits in einem Gespräche der Verwaltung mit den Anwaltsplanern vorgestellt wurde, worin die Anwaltsplaner deutlich gemacht hatten, dass diese Grafik in dieser Form unbrauchbar sei und es in solchen Dichte-Vergleichen nur um die oberirdischen Gebäudeflächen gehen dürfe. Bereits im Gespräch wurde der Nachweis geführt, dass die Flächenberechnungen ohne Tiefgaragen-Flächen der Grafik eine andere Aussage geben würden. Im damaligen Gespräch stimmte die Verwaltung den Anwaltsplanern zu – um die umstrittene Grafik etwa einem Monat später über die HAZ veröffentlichen zu lassen.
Frage an den Oberbürgermeister: Ist es angemessenes Verwaltungshandeln, die Öffentlichkeit über die Tagespresse gezielt mit Inhalten zu versorgen, die maßgeblich der Lenkung des öffentlichen Diskurses dienen sollen, indem sie Sachverhalte verschleiern oder verfälschen?
1.5. Inhalte der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Informationen Überschlägige Flächenermittlungen lassen befürchten, dass die zu erwartende Einwohnerzahl der gesamten Wasserstadt nicht dem Planungsstand entsprechend fachlich korrekt von der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover ermittelt wurde. Auf der zu erwartenden Einwohnerzahl beruhen sämtliche Abschätzungen hinsichtlich der erforderlichen Verkehrs-, Erholungs-, Bildungs- und sonstigen Infrastruktur. Da die Verwaltung offensichtlich derzeit keine aktualisierte Flächenbilanz pflegt, besteht die Gefahr von fehlerhaften und entsprechend überteuerten Planungskosten durch Mehrfachplanung.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die unter 1.1 genannten Plandaten in Form einer aktuellen Flächenbilanz sich von der Verwaltung vorlegen zu lassen, diese zu überprüfen, zu beurteilen und den politischen Gremien zur Verfügung zu stellen.
1.6. Überfälligkeit eines in von der Verwaltung in Aussicht gestellten Verkehrskonzeptes, das im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei den sogenannten „Plangesprächen“ Bürgern und Politik zugesagt wurde
In einem „Plangespräch“ mit Vertretern des Bezirksrates Linden-Limmer und der BI Wasserstadt Limmer mit der Verwaltung am 16.03.2023 wurde das Büro „WVI Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung“ vorgestellt, dass ein Konzept für die äußere Erschließung der Wasserstadt Limmer entwickeln soll. Für Sommer letzten Jahres sollte die Präsentation in den Gremien und im Herbst 2023 in der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Bis heute hat man von Ergebnissen nichts gehört. Offensichtlich hatte die Verwaltung ursprünglich vorgehabt, die Ergebnisse des Verkehrskonzeptes in die weitere Planung des 2. Bauabschnittes einfließen zu lassen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist dies nun nicht geschehen.
Liegt das Verkehrskonzept nicht vor? Wurde es nicht weiterverfolgt? Wenn ja, warum nicht? Zum derzeitigen Planungsstand wird ein auf realistischen Einwohnerzahlen beruhendes Verkehrskonzept hinsichtlich des gesamten Planungsablaufs als absolut sinnvoll erachtet.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, umgehend ein Verkehrskonzept vor Weiterführung der Bauleitplanung vorzulegen.
1.7. Abriss der denkmalgeschützen „Conti-Altgebäude“ – Keine Prüfung alternativer Gebäudenutzungen, die trotz Nitrosamin-Belastung einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen würden
In der Sitzung des ABau am 06.12.2023 wurde durch den Baudezernenten Herrn Thomas Vielhaber eingeräumt, dass eine weitere alternative Verwendung (z.B. als Serverfarm / Parkhaus …) der sogenannten „Conti-Altgebäude“ auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer mit dem Ziel des Erhaltens nicht geprüft wurde.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Prüfung alternativer Gebäudenutzungen der Altgebäude durch die Verwaltung zu veranlassen und die Ergebnisse den politischen Gremien zur Verfügung zu stellen.
1.8. Fortgesetzte Missachtung der Zuständigkeiten durch die Verwaltung bei Uferpark-Planung
Im Frühjahr 2022 fanden auf den Gelände des künftigen Uferparks der Wasserstadt Baumaßnahmen im Auftrag des Investors, der Günter Papenburg AG, nach den Plänen der „Landschaftsarchitektur chora blau“ statt. Angeblich „provisorisch“ wurden eigenmächtig Wege gepflastert. Eine Zustimmung des originär zuständigen Bezirksrates Linden-Limmer gab es nicht. Seitens der Stadtverwaltung wurde die Baumaßnahme bis heute toleriert.
Die Verwaltung hatte dem Bezirksrat die Drucksache mit dem Titel „Neuanlage des Grünzugs Uferpark in Hannover-Limmer“ mit dem Zusatz „Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates“ vorgelegt. Der Bezirksrat beschloss dazu am 08.12.2021 einen detaillierten Änderungsantrag Ds. Nr. 15-2722/2021. Dazu teilte die Verwaltung ihre „Entscheidung“ (Ds. Nr. 15-2722/2021) mit, dass sie dem Beschluss nicht folgt und letztlich auch nicht das Entscheidungsrecht des Bezirksrates in dieser Sache anerkennt. Die rechtliche Begründung aus ihrer Sicht erfolgt in einem Schreiben vom 04.03.2022.
Nach erwirkter Entscheidung der Kommunalaufsicht (Verfügung vom 17.06.2022) wurde durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover am 03.09.2023 (OE 67.22) die Zuständigkeit des Bezirksrates Linden-Limmer zwar eingeräumt, aber dessen ungeachtet wurden von der Verwaltung weiter Entscheidungsrechte beansprucht (vgl. Drucks. Nr. 15-1399/2023 N1 S1).
Durch den Stadtbezirksrat Linden-Limmer wurde in der Sitzung vom 19.04.2023 in einem interfraktionellen Änderungsantrag (Ds. Nr. 0878/2023 „Neuanlage Grünzug Uferpark“) unter anderem unter „1. Der neu anzulegende Radweg erhält inklusive taktile Trennung eine Mindestbreite von 3,50 Metern und wird asphaltiert ausgeführt. (…)“. Die Antwort der Verwaltung hierzu lautete: „Im Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens (RRB) kann der Radweg nicht breiter als 2,50 m ausgeführt werden, da ansonsten das RRB umgebaut werden müsste, hierfür jedoch keine Finanzmittel zur Verfügung stehen.“
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 20.06.2023 wurde erneut die Breite des Radweges mit 3,50 Metern beschlossen.
Auch dieser Antrag wurde mit Hinweis (Ds.15-1399/2023 N1 S1, OE 67.22) am 03.09.2023 auf das „
hierfür nicht zur Verfügung stehende Budget abgelehnt.“ Die Ablehnungsdrucksache erfolgte trotz der anderslautenden Entscheidung der Kommunalaufsicht. Eine Ablehnungsdrucksache zu einer Entscheidung, die dem Bezirksrat als Instanz zusteht, ist formal nicht korrekt. Es müsste eine neue Entscheidung – ggf. unter Berücksichtigung weiterer, z.B. wirtschaftlicher Abwägungen – durch den Bezirksrat in eigener Zuständigkeit getroffen werden.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, diesbezüglich Stellung zu nehmen und das Verhalten der Verwaltung zu bewerten. __________________________________________________
2.1.
Die Vorsitzende des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses (ABau) Frau Dr. Elisabeth Clausen-Muradian wird gebeten, für eine Bewertung der geschilderten Umstände durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Herrn Belit Onay, die von der Sitzung des ABau am 06.12.2023 routinemäßig für die Erstellung des Sitzungsprotokolls angefertigten Tonaufnahmen (§ 22 Abs. 1 - Protokoll - der Geschäftsordnung (GO) des Rates der Landeshauptstadt Hannover) zu sichern und diese als „Tatsachenzeugnis“ dem Oberbürgermeister bzw. für die mit der durchzuführenden Untersuchung zu beauftragende Institution für ein rechtsstaatliches Verfahren zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls hierfür erforderliche Beschlüsse sind einzuholen.
2.2.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover Herr Belit Onay wird dringend gebeten, von der Tagesordnung der 37. Sitzung des ABau vom 06.12.2023 unter Top 6. -Bauleitplanung- von einer möglichen Umsetzung / Verwertung der Abstimmungsergebnisses der Punkte
- 6.1. Drucks. Nr. 1331/2023 Bebauungsplan Nr.1536 - Wasserstadt Limmer West - Fortführung des Verfahrens,
- 6.1.1. Drucks Nr. 1331/2023 E1 Bebauungsplan Nr. 1536 Wasserstadt Limmer West - Fortführung des Verfahrens,
Hier: Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Linden-Limmer (Drucks Nr. 15-1947/2023),
- 6.1.2. Drucks Nr. 2543/2023 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache-Nr. 1331/2023: Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West - Fortführung des Verfahrens
abzusehen, bis durch eine eingehende Untersuchung die Kausalität des Zustandekommens der Abstimmungsergebnisse zu den genannten Punkten abschließend geklärt ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Oberbürgermeister nimmt zu den erhobenen Vorwürfen wie folgt Stellung:
Zunächst werden die im Antrag geäußerten Vorwürfe einer gezielten Fehlinformation, Verschleierung oder sonstigen absichtlichen manipulativen Kommunikationsstrategie, die zu einem angeblich falschen Entscheidungsvotum der politischen Gremien geführt habe, auf das Schärfste zurückgewiesen. Ein solcher Umgang mit der Verwaltung erschwert eine sachorientierte Zusammenarbeit und liegt sicher auch nicht im Interesse des Stadtbezirkes.
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einem Neubauprojekt unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven aufeinandertreffen. Hier trifft die Perspektive der Anwohnenden, die Nachteile durch den Neubau eines Wohngebiets in der Nachbarschaft befürchten, auf die Perspektive der Menschen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum für sich und ihre Familien angewiesen sind, den der Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt Hannover Ihnen nicht in ausreichendem Maße bieten kann. Die Verwaltung hat aus diesem Grund den mit der Fortschreibung des Wohnkonzeptes bis 2035 gerade erst wieder bei nur drei Enthaltungen durch den Rat bestätigten Auftrag, alle sich bietenden Potentiale im Stadtgebiet für den Neubau von Wohnungen zu nutzen und ist dabei auch auf die Zusammenarbeit mit Investoren wie in der Wasserstadt angewiesen, in deren Eigentum sich die Flächen befinden.
Die seit Jahren andauernde Diskussion zur Dichte des Wohngebietes Wasserstadt ist ebenfalls nicht ungewöhnlich. Am Ende ist es aber der Rat, der in Abwägung der unterschiedlichen Interessen eine Entscheidung über den Bebauungsplan aus gesamtstädtischer Sicht zu treffen hat.
Hier hat die Verwaltung im Bauausschuss am 06.12.2023 argumentiert, dass man für die Bewertung der Dichte die Wasserstadt als ein zusammenhängendes Quartier, also über beide Bauabschnitte, mit der Dichte in anderen Quartieren vergleichen müsse, während der Anwaltsplaner nur den 2. Bauabschnitt in die Bewertung einbeziehen wollte. Die Argumentation der Verwaltung ist dabei nicht abwegig, sondern grundsätzlich sachgerecht und auch schlüssig, wenn man bedenkt, dass sich die lange Diskussion über die angemessene Zahl der Wohneinheiten in der Wasserstadt ebenfalls immer auf das Gesamtquartier bezog. Beide Standpunkte und auch die Unterschiede bei einem Vergleich der Dichte der einzelnen Bauabschnitte zu einer ganzheitlichen Betrachtung wurden in der Diskussion transparent und korrekt dargestellt, so dass sich die Mitglieder des Ausschusses eine Meinung bilden konnten und dies in Form der mehrheitlichen Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung auch getan haben.
Zu den Punkten im Einzelnen hat die Verwaltung in den letzten Jahren fortlaufend in verschiedenster Form umfassend und transparent über die Planungshergänge im Zusammenhang mit der Wasserstadt Limmer berichtet. Die Fortführungsdrucksache Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West - Fortführung des Verfahrens (Drucks. Nr. 1331/2023) und auch die dazugehörige 1. Ergänzung geben eben diesen bereits erfolgten Planungs- und Beteiligungsverlauf und deren Ergebnisse wieder. Die Fortführungsdrucksache enthält ferner keinerlei Planungsinhalte, die nicht in Form von öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen, Plangesprächen oder im Austausch mit der Anwaltsplanung erläutert wurden und setzt nun den Rahmen für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. Mit den nächsten Verfahrensschritten beginnt erst die formelle Beteiligung, bei der gemäß Baugesetzbuch die städtebaulichen Parameter im Plan, in der Begründung und dem städtebaulichen Vertrag dargelegt werden. Dieser Planungsschritt steht jedoch erst noch bevor, insofern werden auf Basis der jetzigen Entscheidung erst die Planinhalte detailliert ausgearbeitet und begründet sowie der Öffentlichkeit und den Gremien erneut zur Stellungnahme vorgelegt.
Faktencheck Dichte:
Zunächst ist klarzustellen, dass die Berechnung der Dichte nicht an Hand der GFZ für die einzelnen Baufelder, sondern mittels der Bruttogeschossfläche je ha Nettobauland für das gesamte Baugebiet vorgenommen wurde. Der Begriff Bruttogeschossfläche wird dabei in diesem Planungsprozess synonym mit dem Begriff Bruttogrundfläche verwendet und im Folgenden als BGF abgekürzt. Damit sind alle Grundrissebenen eines Gebäudes gemeint.
Diese Formel geht zurück auf einen Vorschlag der Anwaltsplanung aus der frühzeitigen Beteiligung im Zuge des Gutachterverfahrens zum 2. Bauabschnitt im Jahr 2021: Bereits im Zuge der Vorbereitung für das Gutachterverfahren wurden die Eckpunkte der geplanten Aufgabenstellung in einem gemeinsamen Termin mit dem Verfahrensbetreuungsbüro drost consult, der Anwaltsplanung, Vertretenden der Bürgerinitiative und der Verwaltung erläutert. Seitens der Anwaltsplanung wurde vorgeschlagen für die Aufgabenstellung anstelle von Wohneinheiten eine BGF in m² vorzugeben, um die städtebauliche Dichte besser fassen zu können. Dieser Vorschlag wurde aufgegriffen. Um zu überprüfen, welches die richtigen Vorgaben für das Gutachterverfahren sind, wurden anhand einer dokumentierten und mit der Anwaltsplanung abgestimmten Ausarbeitung die BGF für den 2. und 3. Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer ermittelt und in Vergleich mit anderen Bauvorhaben gesetzt ( siehe Anlage 1 „Städtebauliche Werte und Berechnungen zur Wasserstadt Limmer + Anlagen“). Zum damaligen Zeitpunkt konnte keine Differenzierung der BGF in ober- und unterirdisch erfolgen, da diese konzeptabhängig war und noch kein Entwurf vorlag, weshalb damals die sogenannte BGF (R) = Bruttogrundfläche im Regelfall der Raumumschließung, welche auch die Untergeschosse eines Gebäudes umfassen, maßgebend war. Für den gesamten restlichen unbebauten Bereich der Wasserstadt Limmer wurde eine BGF (R) von 190.000m² angenommen.
Im Zeitraum von Juli 2021 bis Februar 2022 wurde das städtebaulich-freiraumplanerische Gutachterverfahren mit den interdisziplinären Teams aus
- gruppeomp, Hannover / ARGUS, Hamburg / urbanegestalt, Köln
- Monadnock, Rotterdam / Planersocietät, Dortmund / chora blau, Hannover
- UP+, Hannover mit BurtonHamfelt, Amsterdam/ SHP, Hannover / LOLA landscape architects, Rotterdam
durchgeführt.
Während der Bearbeitungszeit wurde die Entscheidung getroffen, einen Prüfauftrag zur städtebaulichen Dichte als Ergänzungsaufgabe für die Teams zu veranlassen. Hierbei sollte eine Erhöhung der BGF (R) um 30.000m² geprüft werden und in einem zusätzlichen Plan dargestellt werden. Die ursprüngliche angenommene BGF (R) von 190.000 m² wurde dann zur sogenannten Basisvariante.
Resultat des Gutachterverfahrens war eine hohe Zustimmung der Öffentlichkeit für den Entwurf von Monadnock, chora blau und der Planersocietät, welche von der Jury bestätigt wurde. Für die weitere Ausarbeitung zum Funktionsplan wurde die Basisvariante mit dem großzügigen öffentlichen Park an der Spitze Grundlage. Der Prüfauftrag mit verkleinerten öffentliche Flächen wurde bewusst nicht weiterverfolgt.
Da nun im Gegensatz zu den Annahmen vor dem Gutachterverfahren anhand des vorliegenden Entwurfs in die oberirdische und unterirdische BGF differenziert werden konnte, wurde fortan die BGF (o.i.) als maßgebende Dichtegröße ermittelt und festgelegt. Daher wurde auch in allen nun folgenden Dichtevergleichen mit anderen Vergleichsprojekten die oberirdische BGF verglichen.
Festzuhalten ist darüber hinaus, dass im Vergleich zu den Annahmen vor dem Gutachterverfahren ein Verhältnis von Nettobauland zu Bruttobauland von 61% angenommen wurde und der vorliegende Entwurf von Monadnock, chorablau und Planersocietät ein Verhältnis von 55% aufweist. Diese Verringerung des Nettobaulands (=private Grundstücke) hat für den Investor natürlich wirtschaftliche Nachteile, wobei zugleich die Qualität für die Öffentlichkeit und Bewohner*innen im Quartier zu nimmt, weil mehr öffentliche Freiflächen zur Verfügung stehen. Das verringerte Nettobauland hat maßgebliche Auswirkung auf alle Dichtevergleiche, bei denen das Nettobauland ins Verhältnis zu der BGF gesetzt wurde. Die Dichte erscheint in diesen Gegenüberstellungen im Vergleich zu den Annahmen vor dem Gutachterverfahren, bei denen das Nettobauland ins Verhältnis gesetzt wird, daher höher.
Im Zuge der Ausarbeitung des Funktionsplans gab es wiederum Anpassungen des Entwurfs (u.a. Optimierung des Mobility-HUB, städtebauliche Präsenz einzelner Eckgebäude, wirtschaftliche Gebäudetiefen, Parken im EG der Blöcke N6 und W6), die zu einer Erhöhung der BGF (o.i.) führten. Diese Herleitung der veränderten BGF (o.i.) wurde in der Sitzung des StBR10 am 14.12.2022 präsentiert und erläutert (siehe Anlage 2
„Folie 3_Präsentation StBR10 14-12-2024“). Diese neu gefundene BGF (o.i.) wurde auch im Beteiligungsformat der Plangespräche, an denen u.a. auch die Anwaltsplaner, Vertretende des BDA, der Bürgerinitiative, Anwohnende aus dem 1. BA, den planenden Büros, dem Investor und der Fachverwaltung teilnahmen, diskutiert und ein aktualisierter Dichte-Vergleich präsentiert (siehe Anlage 3
„Plangespräch 1 zum Thema Dichte“). Die Verwaltung hat die städtebaulichen Werte und Berechnungen zum zweiten Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer in Vorbereitung des Bebauungsplans Nr. 1536 „Wasserstadt Limmer West“ zudem zeitgleich dokumentiert (siehe Anlage 4
„Dokumentation Dichte Funktionsplan“).
Resultat des damaligen 1. Plangesprächs war, dass die Verwaltung die Dichte anhand von Untersuchungen zu Straßenquerschnitten im Vergleich mit Bestandssituationen aus Linden und Limmer überprüfte. Diese belegen, dass die Quartiersallee hinsichtlich der Breite des Straßenraums und der angrenzenden Gebäudehöhen in etwa der Dimensionierung der Wunstorfer Straße entspricht. Die geplanten Wohnstraßen des 2. Bauabschnitts der Wasserstadt wiederum entsprechen hinsichtlich der Breite des Straßenraums und der Gebäudehöhen dem Querschnitt der benachbarten Steinfeldstraße - mit dem wichtigen Unterschied, dass der Straßenraum deutlich grüner gestaltet werden kann, da er nicht durch abgestellte Kfz dominiert wird. Dieses Ergebnis wurde im 2. Plangespräch am 16.03.2023 präsentiert (siehe Anlage 5
„Plangespräch 2 zum Thema Dichte“). In dem 2. Plangespräch kam darüber hinaus die Anregung, die städtebauliche Dichte auch hinsichtlich der Belichtung anhand einer Verschattungsstudie zu überprüfen. Diese ergab ein Anpassungserfordernis eines Baublocks (W5), welches in der öffentlichen Veranstaltung zu den Inhalten des Funktionsplans im April 2023 einer breiten Öffentlichkeit präsentiert wurde (siehe Anlage 6 „
Präsentation Öffentliche Veranstaltung am 16-04-2023“).
Diese beschriebenen Planungsergebnisse stellen die Grundlage u.a. zum Thema Dichte der Fortführungsdrucksache (Punkt 3) dar.
Da in der Sitzung des Bauausschusses vom 06.12.2023 seitens der Bürgerinitiative in der Bürger*innenfragestunde die Forderung der Nennung von weiteren hannoverschen Wohnungsbauprojekten mit vergleichbaren städtebaulichen Dichten aufkam, wurde nun seitens der Verwaltung der Dichte-Vergleich um einige weitere Projekte ergänzt. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Projekt | m² BGF / ha Nettobauland
(oberirdisch, ohne Parken)
|
Ihmezentrum* | Ca. 55.200 m² BGF / ha NBL |
Pelikanviertel II (neu) | Ca. 47.600 m² BGF / ha NBL |
Adolfstraße | Ca. 28.600 m² BGF / ha NBL |
Oberstraße (Bumke) (neu) | Ca. 26.900 m² BGF / ha NBL |
Wasserstadt Limmer, 2. BA | Ca. 23.000 m² BGF / ha NBL |
Fuhsestraße (neu) | Ca. 19.500 m² BGF / ha NBL |
Wasserstadt Limmer, 1. und 2. BA insgesamt | Ca. 19.050 m² BGF / ha NBL |
Kesselstraße | Ca. 19.000 m² BGF / ha NBL |
Limmer Block | Ca. 18.500 m² BGF / ha NBL |
Kronsberg Süd | Ca. 15.100 m² BGF / ha NBL |
Wasserstadt Limmer, 1. BA | Ca. 15.100 m² BGF / ha NBL |
Leineinsel Döhren* | Ca. 14.700 m² BGF / ha NBL |
Wohnpark Brabrink (neu) | Ca. 13.500 m² BGF / ha NBL |
Buchholzer Grün | Ca. 12.700 m² BGF / ha NBL |
*grobe Messungen
Dieser Faktencheck verdeutlicht die entscheidenden Planungsschritte und -ergebnisse, die mit der städtebaulichen Dichte zusammenhängen und war auch die Grundlage für die Information an den Stadtbezirksrat Anfang 2024.
Zu 1.1.:
Der oben beschriebene Prozess zeigt, dass die Verwaltung die für eine professionelle städtebauliche Planung erforderlichen Unterlagen erstellt und diese ebenso fortlaufend weitergeführt hat. Diese Inhalte wurden regelmäßig sowohl mit den politischen Gremien als auch mit der Anwaltsplanung und der Öffentlichkeit abgestimmt. Die Ergebnisse der öffentlichen Veranstaltungen sind in Form von Protokollen öffentlich auf hannover.de einsehbar.
Im Einzelnen handelte es sich ab 2021 um folgende Termine:
· StBR 10 am 24.03.2021
Berichte der Verwaltung: Wasserstadt – weiteres Vorgehen
Mit: LHH (OE 61.12)
Inhalte u.a.:
- Präsentation 61.12:
o Rückblick / Historie Wasserstadt
o Aktuelles:
§ Zeitplan Beteiligung Uferpark und Gedenkort
§ Wettbewerb BF 11
o Verkehrskonzept Wasserstadt Limmer ++
§ Beteiligungskonzept
§ Zeitplan
o Konzeptfindung Wasserstadt Limmer, 2. BA
§ Begrenzung 2. BA (Geltungsbereich, inkl. heutigem 3. BA)
§ Beteiligungskonzept
- Diskussion:
o Anwaltsplanung
o Sanierungskommission
o Bürgerbeteiligungs- und Gutachterverfahren
o Wohnraumförderung
o Grünflächenplanung 1. BA
· Erste öffentliche Veranstaltung zum „Verkehrskonzept ++“ am 06.05.2021 (online)
Mit: LHH (Dez. VI, FB 61, FB 66, FB 67) Region Hannover, NLStBV (?) SHP,
Machleidt
· Vorstellung der Eckpunkte der Aufgabenstellung des Gutachterverfahrens am 15.06.2021 (online) Aufgabenpapier einsehbar auf hannover.de
Mit: LHH (OE 61.12), TOLLERORT, Drost Consult, SHP, GPHI, StBR10, BI,
Anwaltsplaner
· Zweite öffentliche Veranstaltung zum „Verkehrskonzept ++“ am 14.07.2021 (online)
Mit: LHH (Dez. VI, FB 61, FB 66, FB 67), Region Hannover, NLStBV, Machleidt
· Dichtediskurs mit Anwaltsplanern am 27.10.2021
Mit: LHH (OE 61.1 und 61.12), Anwaltsplanern
· Öffentliche Zwischenpräsentation Gutachterverfahren am 03.12.2021 (hybrid) Protokoll einsehbar auf hannover.de
Mit: LHH (Dez. VI, FB 61, OE 61.12), TOLLERORT, Drost Consult
· StBR 10 am 15.12.2021
Anhörung zum Thema: Weitere Bebauung der Wasserstadt Limmer
Mit: Konsortium, BI, Anwaltsplanung, LHH (61.12)
Inhalte u.a.:
- Altgebäude
- Beteiligungsverfahren
- Dichte (auch Prüfauftrag verdichtete Variante für Gutachterverfahren)
- Verkehr
- Keine wirtschaftliche Notwendigkeit für erhöhte BGF
- Vorstellung Konsortium
- Erläuterung Bauplanungsrecht / B-Planverfahren
· Öffentliche Endpräsentation Gutachterverfahren am 03.02.2022 (hybrid) Protokoll einsehbar auf hannover.de
Mit: LHH (Dez. VI, FB 61, OE 61.12), TOLLERORT, Drost Consult
·
Jurysitzung am 07.02.2022 Mit: u.a. Vertretenden der Baupolitik, Bezirksbürgermeister Linden-Limmer, LHH (Dez. VI, FB 61, OE 61.12), TOLLERORT, Drost Consult
·
StBR 10 am 23.02.2022 Bericht: Sachstandsbericht Wasserstadt Limmer Zweiter Bauabschnitt / Juryentscheid und weiteres Vorgehen
Mit: LHH (OE 61.12)
Inhalte u.a.:
- Juryentscheid zum Gutachterverfahren wird erläutert
- Weiteres Vorgehen
·
Termin mit der in der Jury vertretenden Politiker*innen am 15.09.2022
Mit: LHH (Dez. VI, FB 61, OE 61.12), Fr. Clausen-Muradian, Hr. Albrecht, Hr. Engelke, Hr. Gardemin, Hr. Grube u.a.
Inhalte u.a.:
- Weiterentwicklung zum Funktionsplan
- Serielles Bauen
- Verkehr, auch Gutachten SHP
- Separater 3. BA wird pausiert
- Bestandsgebäude / VEP
- Weiteres Vorgehen, Fortführungsdrucksache
· Informationstermin im Senior*innennetzwerk am 19.09.2022
Mit: LHH (OE 61.12), Senior*innennetzwerk
Inhalte u.a.:
- Historie
- 1. BA
- Gutachterverfahren 2. BA
- Weiteres Vorgehen
· Informationstermin StBR 10 und BI am 10.11.2022
Mit: LHH (FB 61, OE 61.12), StBR 10, BI, Anwaltsplanung
Inhalte u.a.:
- Rahmenbedingungen Verkehrsplanung (Brückenerneuerung Stichkanal, S-Bahn Halt Güterumgehungsbahn)
- Separater 3. BA wird pausiert
- Weiterentwicklung zum Funktionsplan
- Äußere Erschließung, innere Erschließung (auch Gutachten SHP)
- Checkliste 102 Planungsziele
- Weiteres Vorgehen
· Einwohner*innenversammlung Linden-Limmer am 28.11.2022
Mit: LHH (FB 61, OE 61.12)
· StBR 10 am 14.12.2022
Information über Bauvorhaben
Mit: LHH (OE 61.12)
Inhalte u.a.:
- Weiterentwicklung zum Funktionsplan (auch erforderliche Anpassungen seit Wettbewerb: HUB, wirtschaftl. Gebäudetiefen, Höhendominanten)
- Serielles Bauen
- Verkehr (innere und äußere Erschließung), auch Gutachten SHP
- Separater 3. BA wird pausiert
- Checkliste 102 Planungsziele
- Weiteres Vorgehen,
- Wunsch nach Plangesprächen wurde geäußert
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StBR 10 am 22.02.2023Austausch mit der Verwaltung zum Thema „Bauvorhaben Wasserstadt Limmer / Plangespräche“
Mit: LHH (OE 61.12)
Inhalte u.a.:
- Info über bevorstehende Informationsveranstaltung zum finalen Funktionsplan und die anstehenden Plangespräche
- Überarbeitungsschritte hinsichtlich der Dichte wurden erläutert (erforderliche Anpassungen seit Wettbewerb: HUB, wirtschaftl. Gebäudetiefen, Höhendominanten)
- Piktos Wasserstadt (u.a. Nutzungen, Wohnraumförderung, HQ100, Verkehr (auch Untersuchung SHP)
- Konsensplan wird zum Funktionsplan – weiteres Vorgehen
- Diskussion, ob StBR zu den Plangesprächen eingeladen werden soll
· Plangespräch I am 02.03.2023 Protokoll einsehbar auf hannover.de
Thema: Freiraumplanung, Dichte
Mit: LHH (FB 61, OE 61.12, FB 67), Region Hannover, TOLLERORT, chora blau, Anwaltsplanung, örtlich Aktive (u.a. BI), Landesvorsitzende des BDA, Vertretende des StBR 10
· Plangespräch II am 16.03.2023 Protokoll einsehbar auf hannover.de
Thema: Dichte, Verkehr
Mit: LHH (FB 61, OE 61.12), TOLLERORT, BRP, WVI, SHP, Monadnock, Anwaltsplanung, örtlich Aktive (u.a. BI), Landesvorsitzende des BDA, Vertretende des StBR 10
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StBR 10 am 19.04.2023Bericht der Verwaltung zum Thema „Bauvorhaben Wasserstadt Limmer / Plangespräche“
Mit: LHH (FB 61, OE 61.1, OE 61.3, OE 61.12), TOLLERORT
Inhalte u.a.:
- Info über Sachstand Denkmäler (Erhalt nicht möglich)
- TOL erläutert Ziele, Rahmen, Teilnehmende der Plangespräche
- 61 erläutert die Ergebnisse der Plangespräche
· Öffentliche Vorstellung der Planungsergebnisse (Funktionsplan) am 26.04.2023 Protokoll einsehbar auf hannover.de
Mit: LHH (Dez. VI, FB 61, OE 61.12), TOLLERORT, Monadnock, chora blau,
Planersocietät
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StBR 10 am 28.06.2023Verwaltungsvorlage: Bebauungsplan Nr. 1536 – Wasserstadt Limmer West Fortführung des Verfahrens
Mit: LHH (OE 61.12)
Inhalte u.a.:
- Inhalte Fortführungsdrucksache
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StBR 10 am 20.09.2023Verwaltungsvorlage: Bebauungsplan Nr. 1536 – Wasserstadt Limmer West Fortführung des Verfahrens
Mit: LHH (OE 61.12)
Inhalte u.a.:
- Inhalte Fortführungsdrucksache
· StBR 11 am 11.09.2023
Bericht: Informationen zum Planungsstand der Wasserstadt Limmer
Mit: LHH (OE 61.12)
Inhalte u.a.:
- Vorstellung des aktuellen Planungsstandes
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ABau am 06.12.2023Bebauungsplan Nr. 1536 – Wasserstadt Limmer West Fortführung des Verfahrens
Mit: LHH (Dez.VI, FB 61)
Inhalte u.a.:
- Siehe unter Punkt 1.3
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StBR 10 am 21.02.2024Verwaltungsvorlage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1534 – Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung – Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
Mit: LHH (OE 61.12)
Inhalte u.a.:
- Inhalte Drucksache
Zu 1.2.:
Wie in der Drucksache Nr. 1331/2023 beschrieben, wurden die Wohneinheiten auf Grundlage von zwei verschiedenen Wohnungsgrößen ermittelt. Diese leiten sich jeweils vom ersten Bauabschnitt ab: „Die aus der vorliegenden BGF (o.i.) von 193.000 m² abgeleitete Zahl der Wohneinheiten im 2. BA beläuft sich aktuell bei der Annahme einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 85 m² (entspricht der Durchschnittsgröße im 1. BA) auf ca. 1.250 WE. Unter der Annahme, dass hier auch kleinere Mikroapartments entstehen könnten, beläuft sich die mögliche Anzahl auf ca. 1.350 Wohneinheiten. Bei Fertigstellung könnten alle drei Bauabschnitte zusammen bei Annahme der durchschnittlichen Wohnungsgröße von 85 m² 1.880 Wohneinheiten aufweisen exkl. Denkmäler). 2.058 Wohneinheiten könnten bei der Annahme einer kleineren Durchschnittsgröße der Wohnung von 79 m² (inkl. Mikroapartments) in den Bauabschnitten 1 bis 3 entstehen. Sollte in den Denkmälern eine Wohnnutzung möglich sein, würden hierfür weitere 130 Wohneinheiten angenommen. […] Bei einer durchschnittlichen Belegung von 2,3 Personen je Wohneinheit ist im Endausbau mit ca. 3.000 Bewohnenden (1.250 WE x 2,3 = 2.875 EW; 1.350 WE x 2,3 = 3.105 EW) zu rechnen.“ (siehe DS Nr. 1331/2023, Seite 3 f.)
In dem oben aufgeführten Termin am 27.10.2021 wurden die Anwaltsplaner über die Berechnungsvorgänge inkl. der angewandten Wohnungsgrößen informiert.
Hinweis: Die im Antrag beschriebe Herleitung der Geschossfläche aus der durchschnittlichen Wohnungsgröße ist nicht sinnvoll. Vielmehr müssen bei der Berechnung der Anzahl der Wohneinheiten aus der BGF auch Flächen für Gewerbe, Kita, Parken (auch Mobilitätsfoyers) und Konstruktionsflächen (siehe Anlage 3 „Plangespräch 1 zum Thema Dichte“) abgezogen werden.
Zu 1.3.:
Die vorgebrachten Vorwürfe und insbesondere die Unterstellungen von Verschleierung oder Manipulation werden, wie eingangs bereits dargestellt, in Inhalt und Form zurückgewiesen.
Inhaltlich wurde wie beschrieben die Berechnung der Dichte nicht anhand der festgesetzten GFZ für die einzelnen Baufelder ermittelt, sondern mittels der BGF je ha Nettobauland (siehe hierzu auch Tischvorlage zur Presseanfrage vom 21.12.2023). Sie stellt einen Durchschnittswert des gesamten Baugebiets dar. Daher ist es unangemessen, diese Durchschnittswerte mit denen einzelner Baufelder, wie im Antrag dargestellt, zu vergleichen, da sie je nach städtebaulicher Situation höher liegen können. So reicht z. B. in Kronsberg Süd die GFZ der einzelnen Blöcke bis 4,2, was allerdings keinen Rückschluss auf die gesamte Dichte zulässt.
Ebenfalls ist anzumerken, dass auch das Bruttobauland, welches den gesamten Geltungsbereich inklusive öffentlicher Flächen umfasst, für eine Gesamtbetrachtung von Bedeutung ist. So werden im zweiten Bauabschnitt der Wasserstadt die privaten Baufelder möglichst klein gehalten, um breitere öffentliche Verkehrs- und Grünflächen zu ermöglichen. Öffentliche Freiflächen, wie Plätze, Stadtanger oder Parkanlagen, die vom Vorhabenträger umzusetzen werden müssen, sind z. B. im Baugebiet Kesselstraße gar nicht zu finden.
Die von Herrn Warnecke in der Sitzung des Bauausschusses am 06.12.2023 genannten Werte geben die vorliegenden Berechnungen der o. a. Tabelle wieder. Dort erläuterte er auf die Frage von Herrn Hömke nach mit der Wasserstadt, 2. BA vergleichbaren Baugebieten, dass ein Dichtevergleich durchgeführt worden sei, der zum einen auf der Grundlage der beiden addierten Bauabschnitte erfolgte, zum anderen getrennt nach beiden Bauabschnitten. Das Besondere beim qualitativ sehr hochwertigen städtebaulichen Entwurf für den 2. Bauabschnitt sei, dass dieser aufgrund der beidseitigen Bezüge zum Wasser naturgemäß eine andere Dichte aufweise. Die Blöcke an den Wasserflächen hätten keine Innenhöfe, sondern öffneten sich zum Wasser. Bei einer Wasserlage sei das Grundstück kleiner und die Dichte höher.
Auszug aus dem Audiomitschnitt:
„Der erste Bauabschnitt ist tatsächlich von der Größenordnung her weniger dicht. Da landen wir bei 15.100 m² BGF / ha NBL, beim 2. BA landen wir bei 23.000. Das ist also etwas mehr als die Kesselstraße und der Limmer Block, aber insgesamt, über das gesamte Gebiet nördlich der Wunstorfer Straße reden wir über genau die Dichte, die wir auch südlich der Wunstorfer Straße haben oder im Bereich der Kesselstraße.“
Auch auf die Nachfrage von Herrn Hömke, welches Baugebiet in der Nähe denn mit der Wasserstadt vergleichbar sei, wurde nochmals klar und unmissverständlich der Vergleich zwischen dem Baugebiet Kesselstraße und der Wasserstadt über beide Bauabschnitte gezogen:
Auszug aus dem Audiomitschnitt:
„Ich glaube, ich habe es gerade gesagt: Die Kesselstraße ist ein Neubaugebiet, was sich ganz in der Nähe befindet und über die ersten beiden Bauabschnitte ziemlich exakt die gleiche Dichte aufweist und wir haben ja auch in den Vorgesprächen oft darüber gesprochen. [...] Und wie gesagt, die Kesselstraße weist die gleiche Dichte auf, der Limmer Block weist die gleiche Dichte auf, etwa 19.000 m² BGF/ha NBL, wie der 1. und der 2. Bauabschnitt zusammen. Ich hatte gerade erklärt, warum durch die Wasserlagen der zweite Bauabschnitt dichter ist als der erste Bauabschnitt.“
Die Aufnahme kann durch die befugten Mitglieder des Ausschusses gerne abgehört werden, die Verwaltung hat hier nichts zu verbergen.
Zu 1.4.:
Richtigstellung: Die Verwaltung kann Pressevertretenden Hintergrundinformationen erläutern und zur Verfügung stellen und Presseanfragen beantworten, aber darüber hinaus hat die Verwaltung keinen Einfluss auf die in der HAZ veröffentlichten Inhalte.
Die in der HAZ abgebildete Grafik stellt die Dichtevergleiche im Zuge der Berechnungen der Annahmen der BGF (R) des 2. Bauabschnitts für das Gutachterverfahren in 2021 dar. Wie oben erläutert stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, ob das Parken im 2. Bauabschnitt ober- oder unterirdisch stattfinden wird. Daher wurde hier die BGF (R), also inklusive unterirdischer Flächen betrachtet (siehe Anlage 3 „Plangespräch 1 zum Thema Dichte“).
Zu 1.5.:
Wie unter 1.2 beschrieben, wurde die Anzahl der Einwohnenden auf Grundlage eines standardisierten Schlüssels ermittelt und die Dichteberechnung stetig weitergeführt (siehe 1.1). Erhöhte Planungskosten sind somit nicht zu befürchten. Die Berechnungen für Infrastrukturkosten werden Gegenstand des städtebaulichen Vertrags sein, der, wie üblich, zu einem späteren Zeitpunkt den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt wird.
Zu 1.6.:
Das Verkehrskonzept der Region und der LHH ist nach wie vor in Bearbeitung und liegt daher noch nicht final vor. Die Inhalte waren jedoch bereits Gegenstand der Plangespräche und sind später wesentlicher Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Zusammen mit dieser Vorlage werden sie in den Gremien erneut zur Diskussion gestellt. Die LHH setzt sich weiterhin stark dafür ein, dass eine Stadtbahnerschließung der Wasserstadt als Ziel weiterverfolgt wird. Auch darüber hinaus hat die LHH Anstrengungen zum Thema Verkehr unternommen: Einige Maßnahmen, die auch im Zuge der Beteiligungsveranstaltungen „Verkehrskonzept Wasserstadt ++“ diskutiert wurden, wurden bereits umgesetzt. Dazu zählen z.B. die Ertüchtigung mehrerer Radwege, die Verbreiterung und der barrierefreie Ausbau des Limmer Wehrs zur Wasserkunst, sowie die Umsetzung der neuen Buslinie 170.
Darüber hinaus liegen bereits ein Gutachten zur inneren Erschließung der Wasserstadt inklusive einer Verkehrsmengenberechnung sowie ein Gutachten zum Nachweis des Erfordernisses der Fuß- und Radverkehrsbrücke über den Stichkanal Limmer vor. Diese werden ebenfalls öffentlich einsehbar sein.
Zu 1.7.:
Zunächst ist festzuhalten, dass es Aufgabe eines Denkmaleigentümers ist, Nutzungsoptionen für das Denkmal zu entwickeln. Vorliegend hat die Verwaltung überobligatorisch aufgrund der besonderen Problematik mit der Nitrosaminbelastung der Gebäude zwei Gutachten in Auftrag gegeben, um eine Nutzung schadstofftechnisch und zugleich baukonstruktiv prüfen zu lassen. Ergebnis war, dass eine Nutzung als Wohnung für möglich betrachtet wurde. Dieses Ergebnis wollen die zuständigen Gesundheitsbehörden bei Region und Land Niedersachsen- einschließlich des Fachreferats für Toxikologie beim Landesgesundheitsamt- trotz mehrfacher Intervention der Stadtverwaltung auf allen Ebenen nicht mittragen.
Die Verwaltung hat mehrfach öffentlich kommuniziert, dass im Austausch mit den Schadstoffgutachtern unstreitig war, dass Wohnnutzungen und andere Nutzungen als Aufenthaltsraum wie z. B. eine Büronutzung oder ein Ladengeschäft, gleich zu bewerten sind, da es im Hinblick auf die Gesundheit unerheblich ist, ob toxische Stoffe über Stunden bei der Arbeit oder zu Hause eingeatmet werden. Insofern wurden diese Nutzungen eben doch mitgedacht.
Es ist nicht zielführend, baukonstruktiv wie denkmalfachlich abseitige Nutzungsoptionen wie eine Parkhausnutzung ohne jede Substantiierung in den Raum zu stellen mit der Behauptung, diese wären das Mittel zum Erhalt des Denkmals gewesen. Es sei angemerkt, dass unbeschadet dessen eine Parkhausnutzung eines Parkhauses dieser Größenordnung verkehrliche Auswirkungen hätte, die das Quartier überfordern würden.
Zu 1.8.:
Der Vorwurf, die Verwaltung missachte fortgesetzt die Zuständigkeiten des Stadtbezirksrates hinsichtlich der Uferpark-Planung, wird zurückgewiesen. Die Verwaltung hat vielmehr im weiteren Beschlussverfahren zur Planung des Uferparks sehr genau darauf geachtet, dass die Vorgaben aus der Entscheidung der Kommunalaufsicht eingehalten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Stadtbezirksrat zwar ein grundsätzliches Entscheidungsrecht hinsichtlich der Uferparkgestaltung zusteht, dieses aber zugleich durch bestimmte Rahmenbedingungen eingeschränkt wird. Dieses sind zum einen die rechtlichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan, zum anderen die Begrenzung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Genau diese beiden begrenzenden Faktoren waren im kritisierten Entscheidungsprozess des Bezirksrates maßgeblich: zum einen kann die vom Bezirksrat gewünschte Verbreiterung des Weges in Richtung des Regenrückhaltebeckens nicht realisiert werden, da dieses in Lage und Größe im Bebauungsplan parzellenscharf festgesetzt ist, zum anderen stehen keine Finanzmittel für einen in die Diskussion gebrachten Umbau des Regenrückhaltebeckens zur Verfügung.
Was die bereits durchgeführten Baumaßnahmen durch den Investor im Uferpark betrifft, so ist festzuhalten, dass diese Anlagen keinesfalls als langfristige Lösung durch die Verwaltung toleriert werden. Diese Anlagen werden, wenn die vom Bezirksrat beschlossene Planung umgesetzt wird, auf jeden Fall dementsprechend rück- bzw. umgebaut.
Zu 2.1.:
Wie unter 1.3 angeboten, können die befugten Mitglieder des Ausschusses die entsprechenden Passagen gerne anhören.
Zu 2.2.:
Die genannten Drucksachen sind bereits am 18. Januar 2024 endgültig vom Verwaltungsausschuss behandelt worden, der erteilte Auftrag zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wird wie beschlossen umgesetzt. Wie dargestellt, gibt es keinen Zweifel an den im Vorfeld der Beschlüsse durch die Verwaltung gegebenen Informationen.