Antrag Nr. 15-0315/2020 N1:
Radweg „Alter Peiner Heerstraße“

Inhalt der Drucksache:

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Radweg „Alter Peiner Heerstraße“

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob:
1. auf der Grünfläche vor der Obdachlosenunterkunft eine begrenzte Zahl öffentlicher Parkplätze angelegt werden kann,
2. der Fuß- und Radweg entlang der Alten Peiner Heerstraße als Zweirichtungsradweg und Fußweg ausgewiesen werden kann und
3. selbiger Fuß- und Radweg als solcher auf der gesamten Länge gekennzeichnet werden kann.
Alternativ ist zu prüfen, ob entlang des o.g Fuß- und Radwegs ein absolutes Halteverbot ausgeschildert werden kann, insbesondere sollte dies im Umfeld der Obdachlosenunterkunft deutlich erkennbar sein.
Das Prüfergebnis soll dem Bezirksrat in der Sitzung am 01.07.2020 vorgestellt werden.

Begründung

Der Fuß- und Radweg entlang der Alten Peiner Heerstraße ist ein alternativloser Verbindungsweg für die Bewohner der Kleinsiedlung an der A2 zum öffentlichen Nahverkehr (Haltestelle Oldenburger Allee) an der Kirchhorster Straße. Familien mit Kindern im Grundschulalter und ältere Menschen nutzen bevorzugt Radwege, da Ihnen das Fahren am Fahrbahnrand unsicher erscheint. Da der o.g. Radweg häufig im Bereich der Obdachlosenunterkunft zugeparkt ist, ist eine Nutzung jedoch ausgeschlossen. Teilweise sind die dort abgestellten Fahrzeuge nicht mehr zugelassen und werden daher längerfristig nicht mehr bewegt und die Fuß- und Radwegnutzung damit unmöglich.