Antrag Nr. 15-0314/2019:
Einrichtung von Parkmöglichkeiten

Inhalt der Drucksache:

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Einrichtung von Parkmöglichkeiten

Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0227/2019


Die Verwaltung soll dafür Sorge tragen, die Ausweisung von speziell für Behinderte und Krankentransporte ausgewiesenen Parkmöglichkeiten auf ca. zwei Stunden zu begrenzen.

Eine Ausschilderung soll speziell darauf hinweisen, dass dieser Parkplatz nur für Besucher des Ärztehauses zulässig ist.

Begründung


Um Missverständnisse und Parken mit B-Schein zum Zwecke eines Einkaufs oder Dauerparken ohne Arztbesuch zu vermeiden, ist es sinnstiftend, den Parkplatz mit Hinweisschildern und Parkzeitbegrenzung zu versehen.