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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherr
Steffen Neumann die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Steffen Neumann hat mit Schreiben vom 07.01.2021 mitgeteilt, dass er sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.07
Hannover / 21.01.2021