Drucksache Nr. 15-0310/2026 N1 S1:
NEUFASSUNG: Linden-Limmer-Pride-Flag für die private Nutzung durch Bürger*innen, Einwohner*innen und Institutionen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 25.02.2026
TOP 5.2.4.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0310/2026 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

NEUFASSUNG: Linden-Limmer-Pride-Flag für die private Nutzung durch Bürger*innen, Einwohner*innen und Institutionen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 25.02.2026
TOP 5.2.4.1.

Beschluss


1. Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer erkennt die in Anlage 1 beschriebene Flagge und Ihre Variationen als Linden-Limmer-Pride-Flag (LiLi-Pride) an. Sie ersetzt nicht die bereits bestehende Flagge sondern unterstreicht die Solidarisierung mit den queeren Menschen im Stadtbezirk.

2. Die Flagge wird zu privater Nutzung sowie als Zeichen der Unterstützung für die lokale LGBTQIA+-Community für Institutionelle Nutzungen gemäß Anlage 2 freigegeben.

3. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die entsprechenden Grafikdateien auf Ihrem Internetauftritt zur Verfügung zu stellen.

4. Die Übertragung der Nutzungsrechte gem. Anlage 3 wird vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer angenommen. Eine entsprechende Annahme durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird erbeten.

5. Die Ergänzungen aus Drucks. Nr. 15-0470/2026 N1 werden als zusätzliche Umsetzungsvariante übernommen!

Entscheidung


Dem Antrag kann gefolgt werden.

Die Queerbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover begrüßen ausdrücklich den Antrag. Wir empfehlen die Verwendung der Progress Pride Flag mit dem Wappen des Stadtbezirks. Die Progress Pride Flag erweitert die klassische Pride-Flagge und macht sichtbar, dass Vielfalt innerhalb der queeren Community besteht.


Durch die zusätzlichen Farben werden unter anderem trans* Personen sowie queere Menschen of Colour ausdrücklich mit einbezogen. Damit steht die Progress Pride Flag besonders für Inklusion, Solidarität und die Anerkennung unterschiedlicher Lebensrealitäten innerhalb der Community.

Aus rechtlicher Sicht teilt das städtische Justiziariat hierzu mit:

„Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich um eine Angelegenheit des Stadtbezirksrates handelt, ob bzw. wie die Flagge/das Wappen des Stadtbezirksrates genutzt und verändert werden darf.
Dies ergibt sich demgemäß aus § 93 Abs. 1 S.4 NKomVG (Nds. Kommunalverfassungsgesetz).

Schließlich handelt es sich nicht um ein Wappen im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 3, § 22 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 1 Abs. 3 HS. Es handelt sich vielmehr um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, schließlich ist die LHH Rechtsnachfolgerin sämtlicher Stadtbezirkswappen geworden. Hier gilt § 85 Abs. 1 S. 1 Nr.7 NKomVG entsprechend, so dass die Zuständigkeit beim Stadtbezirksrat liegt.

Dieses Ergebnis wird ebenfalls vom Rechtsgedanken des § 93 Abs. 1. Nr. 11 NKomVG i.V.m. § 11Abs. 3 Nr. 18 HS (Hauptsatzung der LHH) gestützt, wonach der Stadtbezirk für die Repräsentation des Stadtbezirkes zuständig ist“.

Eine vorgesehene Grafikdatei der „Linden-Limmer-Pride-Flag“ wird auf der Internet-Seite der LHH bzw. des Stadtbezirksrates Linden-Limmer veröffentlicht, sobald eine abschließende Gestaltungsabstimmung der politischen Vertreter*innen des Gremiums erfolgt ist.