Drucksache Nr. 15-0309/2025 S1:
Ampelanlage Engelbosteler Damm Höhe Horst-Fitjer-Weg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2025
TOP 10.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0309/2025 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Ampelanlage Engelbosteler Damm Höhe Horst-Fitjer-Weg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2025
TOP 10.1.2.

Beschluss

gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrat Nord am 24.02.2025

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Ampelanlage wird auf eine „Schlafampel“ umgerüstet. Dies ist an der Ampel-Anlage
entsprechend zu kennzeichnen (Bei Bedarf drücken).

Entscheidung


Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

An der entsprechenden Lichtsignalanlage besteht eine gesonderte Signalisierung der Stadtbahn. Diese darf nicht in den Dunkel-Betrieb geschaltet werden. Weiterhin ist es nicht zulässig, bei miteinander konkurrierenden Signalgruppen nur einzelne in den Dunkel-Betrieb zu setzen. Damit ist es wiederum nicht zulässig, Fußgänger-Schutzanlagen über Bahngleise als Schlafampeln zu betreiben.

An den bestehenden Schlafampeln werden wir die entsprechende Kennzeichnung wieder vornehmen sofern diese abgängig ist.