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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Ampelanlage Engelbosteler Damm Höhe Horst-Fitjer-Weg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2025
TOP 10.1.2.
Beschluss
gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrat Nord am 24.02.2025
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Ampelanlage wird auf eine „Schlafampel“ umgerüstet. Dies ist an der Ampel-Anlage
entsprechend zu kennzeichnen (Bei Bedarf drücken).
Entscheidung
Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.
An der entsprechenden Lichtsignalanlage besteht eine gesonderte Signalisierung der Stadtbahn. Diese darf nicht in den Dunkel-Betrieb geschaltet werden. Weiterhin ist es nicht zulässig, bei miteinander konkurrierenden Signalgruppen nur einzelne in den Dunkel-Betrieb zu setzen. Damit ist es wiederum nicht zulässig, Fußgänger-Schutzanlagen über Bahngleise als Schlafampeln zu betreiben.
An den bestehenden Schlafampeln werden wir die entsprechende Kennzeichnung wieder vornehmen sofern diese abgängig ist.