Drucksache Nr. 15-0307/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Aussagen der Verwaltung zum Stöckener Bad in der Vergangenheit
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 25.02.2015
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0307/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Aussagen der Verwaltung zum Stöckener Bad in der Vergangenheit
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 25.02.2015
TOP 10.1.1.

Die Aussagen der Verwaltung zum Stöckener Bad weichen teilweise erheblich voneinander ab, was zu einigen Irritationen bei der Vorstellung des Bäderkonzepts führte. So sind Art und Umfang der Sanierung unklar und ebenso die Frage, ob der vorhandene Platz für den Bau eines Kleinkindbereichs ausreichen würde, die schriftlich mit „ja beantwortet wurde, im Rahmen der Vorstellung jedoch zu einem „können wir noch nicht sagen“ sich wandelte. Auch die Planung des Kleinkindbereichs, den die Verwaltung seinerzeit dem Bezirksrat vorgestellt hatte und als Grundlage für die positive Antwort nach der Platzgröße gedient haben muss, war der Verwaltung nicht bekannt (liegt alles in Anlage anbei!).

Wir fragen die Verwaltung / Sparkasse:
1. Wie kommt es zu den unterschiedlichen Aussagen im Sport- und Bäderamt?
2. Kann die Verwaltung sich jetzt abschließend zu den Planungen des Kleinkindbereichs und zu dem vorhandenen Platz verbindlich äußern?
3. Wird die Verwaltung – wie auf S.5 des Bäderkonzepts und zuvor in der Antwort zum Kleinkindbereich bereits geäußert – vorschlagen, einen Kleinkindbereich bei Sanierung oder Neubau des Stöckener Bades vorzusehen?

Antwort der Verwaltung

Zu 1.) Bereits in den Antworten der Verwaltung aus den Jahren 2001, 2013 und 2014 wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung und Konkretisierung des Kleinkindbereiches im Rahmen des Bäderkonzeptes zu konkretisieren sein wird. Insofern liegt kein Widerspruch vor.
Zu 2.) Nein. Eine abschließende Äußerung zur Planung kann noch nicht getroffen werden, da diese Planung noch nicht vorliegt.
Zu 3.) Ja, die Verwaltung strebt die Errichtung eines solchen Beckens an. Die Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit wird sich abschließend jedoch erst während der Konkretisierung der Planungen und der Umsetzung des Bäderkonzeptes ergeben.