Anfrage Nr. 15-0306/2011:
Kölner Teller / Verengung von Fahrbahnen

Inhalt der Drucksache:

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Kölner Teller / Verengung von Fahrbahnen

Anfrage gem. § 32 i.V.m. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Der Bezirksrat hat sich in der Vergangenheit schon häufig mit "Verkehrsunterdrückungsmaßnahmen", wie z.B. den sogenannten Kölner Tellern beschäftigt. Das Landgericht Köln hatte im Rahmen eines Verfahrens seinerzeit entschieden, dass eine Gemeinde sich gegenüber Radfahrern schadensersatzpflichtig machen kann, wenn neben den sogenannten "Kölner Tellern" nicht eine mindestens 100 cm Durchfahrt für Radfahrer besteht und ein Radfahrer wegen der "Kölner Teller" stürzt und sich verletzt.
Insbesondere der aktuelle Zustand der Kölner Teller zu "In den Hilligenwöhren" ist fraglich. Ferner ist es auch an der Kreuzung Prüßentrift / Einfahrt Große Heide zu gezielten Fahrbahnverengungen gekommen. Beides betrifft alle Verkehrsteilnehmer.

Wir fragen die Verwaltung:
  • Ist der Verwaltung das Urteil bekannt und wird eine solche Rechtsprechung innerhalb der Verwaltung bei der Planung und Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen berücksichtigt?
  • Unter welchen Gesichtspunkten findet eine Abwägung zwischen den Verkehrsteilnehmern statt?
  • Aus welchem Grund wurde die Fahrbahn an der Kreuzung Prüßentrift / Einfahrt Große Heide verengt?