Antrag Nr. 15-0304/2020:
Kunst als Aufgabe des Bezirksrates

Inhalt der Drucksache:

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Kunst als Aufgabe des Bezirksrates

Antrag

Rat und Verwaltung werden aufgefordert sicherzustellen, dass die Rechte der Bezirksräte im Bereich der Kunst zukünftig gewahrt werden.

Begründung

Mit der Antwortdrucksache Nr.15-0039/2020 F1 unterscheidet die Verwaltung zwischen „Kunst im öffentlichen Raum“ und „Temporärer Kunst“. Meine Nachfrage nach einer Beteiligung des Bezirksrates ergab, dass dieser für temporäre Kunst nicht zuständig sei. Diese Sichtweise ist rechtlich nicht belegbar, es gibt im Gegenteil umfangreiche Rechte des Bezirksrates, diese fordere ich ein.
Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
Abl. RBHan. 1997, S. 580
§ 9 Aufgaben des Stadtbezirksrates
3. a) Aufstellung und Abbruch (soweit die Aufstellung ohne Beteiligung des Stadtbezirksrates erfolgte - vor 1981 -, unterliegt der Abbruch § 10 der Hauptsatzung)
von Denkmälern, Kunstwerken, Brunnen u. ä. sowie deren Standortbestimmung
und Gestaltung, es sei denn, es handelt sich um Gegenstände, für die nach
dem Denkmalschutzgesetz eine Denkmalschutzbehörde zuständig ist, oder es
handelt sich um den Abbruch von Gegenständen, die vor der Einrichtung der
Stadtbezirksräte aufgestellt wurden,
5. Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie Pflege der Kunst im Stadtbezirk,

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Vom 17. Dezember 2010
(Nds. GVBl. S. 576)
§ 93 Zuständigkeiten des Ortsrates oder des Stadtbezirksrates
Absatz 1 lfd. Nr. 10. Pflege der Kunst in der Ortschaft oder im Stadtbezirk,