Drucksache Nr. 15-0304/2014:
Ausbau der Straße „Auf dem Dorn“ zwischen Bunnenbergstraße und Helmholtzstraße

Inhalt der Drucksache:

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15-0304/2014
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Ausbau der Straße „Auf dem Dorn“ zwischen Bunnenbergstraße und Helmholtzstraße

Antrag,


dem Umbau der Straße „Auf dem Dorn“ zwischen Bunnenbergstraße und Helmholtzstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i. H. v. 330.500,- € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

· Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101.903

Bezeichnung Gemeindestraße / Auf dem Dorn

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2014 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Gemeindestraße / Auf dem Dorn
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 181.775,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 330.500,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -148.725,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 4.544,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 8.263,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 3.718,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.437,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -7.437,00 €




In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 25.000,- € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung Hannover abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Hannover Berücksichtigung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr eingestuft.


Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Straße „Auf dem Dorn“ soll ab 2014 in drei Bauabschnitten grunderneuert werden. Für den zweiten Bauabschnitt zwischen Bunnenbergstraße und Helmholtzstraße weist die Straße aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues und ihres Querschnittes nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die bituminös befestigte Fahrbahn hat eine Breite von 8,50 m. Am nördlichen Fahrbahnrand wird in Längsrichtung auf der Fahrbahn geparkt. Am südlichen Fahrbahnrand wird ebenfalls in Längsrichtung halbhoch auf dem Bordstein geparkt. Der südliche Gehweg hat eine effektiv nutzbare Breite von ca. 3,00 m. Er ist tlw. bituminös befestigt und tlw. gepflastert (Betonsteinpflaster bzw. –platten). Am nördlichen Fahrbahnrand schließt sich ein 1,50 m bis 2,00 m breiter tlw. durchgehender Grünstreifen mit Baumstandorten bzw. einzelne Baumscheiben an. Dahinter verläuft ein ca. 3,00 m breiter Gehweg. Dieser ist ebenfalls tlw.




bituminös befestigt bzw. tlw. gepflastert (Naturstein- bzw. Betonsteinpflaster)

Für die Straße „Auf dem Dorn“ gilt auf ganzer Länge eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 Km/h.

Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße ist eine Instandsetzung der Schäden im Rahmen der Straßenerhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Erneuerung erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.


2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Grunderneuerung wird der Straßenraum neu gestaltet. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m und wird bituminös befestigt. Die vorhandenen Natursteinborde sollen wiederverwendet werden. Der südliche Gehweg erhält eine Breite von 2,50 m. Die Befestigung erfolgt mit Betonplatten (40/40 cm) in hellgrau. Der nördliche Gehweg erhält eine Breite zwischen 2,60 m und 2,80 m und wird ebenfalls mit hellgrauen Betonplatten (40/40 cm) befestigt.

Südlich und nördlich der Fahrbahn werden 2,00 m breite Längsparknischen angeordnet. Die Parknischen werden mit Betonsteinpflaster (anthrazit) befestigt. Der nördlich vorhandene Grünstreifen mit den vorhandenen Bäumen bleibt in seiner Breite erhalten bzw. wird geringfügig vergrößert, um ein einheitliches Gestaltungsbild im Bereich der Nebenanlage zu erhalten sowie die Standortbedingungen für die Straßenbäume zu verbessern. Die vorhandenen einzelnen Baumscheiben werden ebenfalls in den neuen durchlaufenden Grünstreifen integriert. Die vorgenannte Querschnittsaufteilung wird auch im Bereich des dritten und letzten Bauabschnittes beibehalten.

Für die Straße „Auf dem Dorn“ wird auch weiterhin eine Geschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Radfahrer sollen hier auf der Fahrbahn fahren.

In der Nähe des Knotenpunktes Auf dem Dorn/Scheelenkamp/Glashüttenstraße wird ca. vor Haus Nr. Scheelenkamp 2C ein neuer Baumstandort zur Ergänzung der vorhandenen Baumreihe im Zuge des neu entstehenden nördlichen Grünstreifens vorgesehen.

Die Beleuchtung wird erneuert und dem Ausbau angepasst.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Durch den Umbau der Straße „Auf dem Dorn“ wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.




Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, den zweiten Bauabschnitt im August 2014 zu beginnen.
66.21 .20
Hannover / 12.12.2013