Anfrage Nr. 15-0302/2020:
Bewilligungskriterien für den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket

Inhalt der Drucksache:

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Bewilligungskriterien für den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket

In der PISA-Studie 2019 hat Deutschland nur mittelmäßig abgeschnitten. Das Resultat ist nicht überraschend, da Kinder aus Familien aus dem sozial schwachen Milieu nur wenig bis keine Förderung bekommen. So wird der Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und die damit zusammenhängende Förderung nur in Ausnahmefällen bewilligt. Seit den Sommerferien 2019 werden vermehrt Anträge über das Jobcenter abgelehnt, wenn die betroffenen Schüler*innen nicht eine Note 5 oder schlechter in einem Fach haben. Dieses Kriterium schränkt die möglichen Bildungsabschlüsse, die die Schüler*innen erreichen können, ein.

Daher frage ich die Verwaltung:

0. Wieso sind die Bewilligungen für Nachhilfe seit den Sommerferien 2019 über das Jobcenter rückläufig?
0. Welche Möglichkeiten bestehen, um die Förderung für Schüler*innen von sozialschwachen Familien zu gewährleisten auch, wenn das Kriterium der Note 5 oder schlechter nicht erfüllt ist?
0. Besteht die Möglichkeit das Kriterium „Note“ zu ändern, so dass unabhängig der Note, der Zugang zur Nachhilfe gewährleistet ist? Wenn nein, wieso nicht?