Anfrage Nr. 15-0301/2021:
Behinderung der Feuerwehr durch zugeparkte Straßen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Behinderung der Feuerwehr durch zugeparkte Straßen im Stadtbezirk

In ihrer Stellungnahme [1] zum Beschluss in Drucksache 15-0556/2020 erklärt die Verwaltung:

„Auf Grund von ausstehenden Prüfungen rechtlicher und prozessualer Schritte ist mit einer endgültigen Entscheidung erst im III. Quartal 2020 zu rechnen.“

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung und wie ist diese ausgefallen?

2. Für den Fall, dass noch keine Entscheidung erfolgt ist, wann ist mit dieser zu rechnen?