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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherr Ole Moszczynski
Antrag,
Gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherr Ole Moszczynski die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu sofort vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Es entstehen keine Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Ole Moszczynski hat mit Schreiben vom 06.02.2025 seinen Mandatsverzicht für den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult erklärt. Gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.07 BRB
Hannover / Feb 6, 2025