Drucksache Nr. 15-0299/2018:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 05, Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-0299/2018
2
 

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 05, Misburg-Anderten

Antrag,

der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen ab 2019 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ gefasst wurde.

Begründung des Antrages

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neugestaltung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden. Eine 2. Staffel wurde durch die Stadtbezirksräte im Jahr 2015 auf den Weg gebracht. Für den Stadtbezirk Misburg-Anderten wurden nach 2 Maßnahmen in 2014 in 2015 keine Maßnahmen vorgeschlagen.

Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Misburg-Anderten weitere Straßen für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1). Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 06.12.2017 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen Anlieger/ Eigentümer und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben. Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die Anlieger und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden.

Im Rahmen der Diskussion der Maßnahmen in der Einwohnerfragestunde wurden Fragen zur Notwendigkeit der Sanierung der Straßen und Fragen zu Straßenausbaubeiträgen sowie zu Kostenbeteiligung vom Bund (WSD) und Stadt für bundeseigene und städtische Grundstücke diskutiert. Von einem Anlieger der Straße Am Rohgraben wurde die Sanierung der Straße abgelehnt, da Sie aus seiner Sicht nicht notwendig sei und nur Kosten für die Anlieger verursachen würde. Zur Erneuerung der Straße Ostergrube wurde dem Bezirksbürgermeister vor der Sitzung eine Unterschriftenliste der Anlieger der Liegenschaft Im Wiesenhof 19 überreicht, die sich gegen den Ausbau der Straße Ostergrube aussprechen. Ein Anlieger der Straße Ostergrube sprach sich ebenfalls gegen die Sanierung der Straße und für den Erhalt des Kopfsteinpflasters als ortsbildprägendes Element aus. Im Übrigen sei der Straßenzustand in dem für eine Erneuerung der Straße Ostergrube vorgeschlagenen Abschnitt nicht so schlecht, dass eine Erneuerung erforderlich ist.

Die Verwaltung hält auch nach der Diskussion die vorgeschlagenen Straßen für erneuerungsbedürftig und schlägt diese, wie vorgestellt, zur Erneuerung vor. Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, geschätzten Kosten für den Straßenbau und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Für die Fahrbahn der Straße Grüne Aue, Ostergrube und Am Rohgraben wird eine Asphaltbefestigung vorgeschlagen. Die Nebenanlagen der Straßen werden mit Betonplatten und Betonrechteckpflaster befestigt. Die Zusammenstellung der Daten entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.






UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 107 Straßen sind in der ersten und zweiten Stufe zur Erneuerung beschlossen worden. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen in den Jahren ab 2019 erneuert werden.
66.3 
Hannover / 24.01.2018