Anfrage Nr. 15-0298/2012:
Baumschutz auf dem Gelände des Baumarktes Schulenburger Landstr.

Inhalt der Drucksache:

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Baumschutz auf dem Gelände des Baumarktes Schulenburger Landstr.

Auf dem Parkplatzgelände des Baumarktes ‚Bauhaus’ sind auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 1720 - Erweiterung Bauhaus - Baumpflanzungen (Anpflanzung von 32 Bäumen) erfolgt. Es ist festzustellen, dass die Baumscheiben der Bäume durch Fahrzeuge überfahren werden und die Baumpfähle z.T. schon umgefahren worden sind. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Bäume Stamm- und Wurzelschäden durch die PKW’s aufweisen.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:
  1. Hat der Eigentümer die Verpflichtung die Baumpflanzungen dauerhaft zu erhalten?
  2. Ist der Eigentümer verpflichtet, bei beschädigten Bäumen (Stammschäden) eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle vorzunehmen?
  3. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, den Eigentümer aufzufordern, die Bäume und Baumscheiben durch dauerhafte Baumschutzbügel zu sichern?