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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Mobiler Blitzer
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 19.02.2020
TOP 7.2.1.
Beschluss
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sallstraße, an der Kreuzung Krausenstraße/Sallstraße, einen mobilen Blitzer einzusetzen um Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen zu kontrollieren.
Entscheidung
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden.
Bevor die Verwaltung in einer Straße Geschwindigkeits-/Rotlichtkontrollen durchführen darf, ist ein strenges förmliches Verfahren zu durchlaufen.
Aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 muss vor der Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.
Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Die Standorte für die Überwachungsanlagen (stationär und mobil) sind vorrangig dort einzurichten, wo sich in der Vergangenheit häufig Unfälle ereignet haben oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Schwerpunkte sind u. a. auch die Überwachungsmaßnahmen im Nahbereich von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen.
Nach Aussage der Polizeidirektion Hannover sind für die o.g. Örtlichkeit die Kriterien hinsichtlich der Unfall- und Gefahrenlage nicht erfüllt, sodass die Polizei der Landeshauptstadt Hannover nicht das entsprechende Einvernehmen erteilt. Insofern kann die Landeshauptstadt Hannover dort keine Überwachungsmaßnahmen durchführen.