Anfrage Nr. 15-0296/2008:
Werbeplakate von Parteien

Inhalt der Drucksache:

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Werbeplakate von Parteien

Während der vergangenen Landtagswahl war zu beobachten, dass viele Plakate an den gleichen Pfosten befestigt waren, an denen sich auch Verkehrszeichen befanden.
Da es klare Vorgaben gibt, fragen wir deshalb die Verwaltung:
1.) Toleriert die Verwaltung im Gegensatz zur letzten Kommunalwahl neuerdings das Anbringen von Wahlplakaten an Pfosten mit Verkehrsschildern?
2.) Gab es Aufforderungen an Parteien ihre Schilder an bestimmten Stellen (z.B. unter Verkehrszeichen) zu entfernen?
Wenn nein, warum nicht ?
Wenn ja, wie wurde diesen Aufforderungen gefolgt?