Drucksache Nr. 15-0295/2013:
Neugestaltung der Nebenanlage vor dem Familienzentrum Hainholz und Umgestaltung der Knotenpunkte der Voltmerstraße mit der Bömelburgstraße und dem Knoevenagelweg, sowie Umgestaltung der Einmündung Legienstraße in die Fenskestraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0295/2013
4
 

Neugestaltung der Nebenanlage vor dem Familienzentrum Hainholz und Umgestaltung der Knotenpunkte der Voltmerstraße mit der Bömelburgstraße und dem Knoevenagelweg, sowie Umgestaltung der Einmündung Legienstraße in die Fenskestraße

Antrag,

Neugestaltung der Nebenanlage vor dem Familienzentrum Hainholz und Umgestaltung der Knotenpunkte der Voltmerstraße mit der Bömelburgstraße und dem Knoevenagelweg, sowie der Umgestaltung der Einmündung Legienstraße in die Fenskestraße, wie in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt und dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) Nr.2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.51106.013

Bezeichnung Soziale Stadterneuerung Hainholz / Voltmerstraße Nebenanlagen und Knotenpunkte

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I. 51106.013
Hainholz
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 223.488,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 268.186,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -44.698,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 5.587,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 6.705,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.117,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.235,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.235,00 €




Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 268.186 €. Diese teilen sich auf in
38.674 € für die Nebenanlagen vor dem Familienzentrum, 102.078 € für den Knotenpunkt
Voltmerstraße / Bömelburgstraße und 52.985 € für den Knotenpunkt Voltmerstraße /
Knoevenagelweg, sowie 74.449 € für die Einmündung der Legienstraße in die Fenskestraße.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 25.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Die Mittel für die v. g. Maßnahmen stehen in der Haushaltsmangementkontierung I.51106.013 für die soziale Stadterneuerung Hainholz zur Verfügung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden, da diese Maßnahmen im Gebiet der städtebaulichen Sanierung Hainholz liegen.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage
Der Gehweg sowie die Parktasche vor dem neuen Familienzentrum sind baulich in einem schlechten Zustand und tragen dem hochwertigen neuen Gebäude nicht mehr Rechnung. Um diesen Umstand zu ändern und den Lückenschluss zwischen dem Ausbau der Voltmerstraße nördlich des Familienzentrums und der neuen Fußgängerquerungshilfe südlich des Familienzentrums zu realisieren, soll der Gehweg und die Parktasche mit neuem Pflastermaterial, wie im nördlichen Bereich, hergestellt werden.

Die Knotenpunkte sollen das Konzept der Verkehrsberuhigung und der Verbesserung der Verkehrssicherheit in Hainholz vervollständigen.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Nebenanlagen vor dem Familienzentrum werden wie nördlich dieses Bereiches befestigt, also mit hellgrauen Betonplatten, diagonal verlegt mit Bischofsmützen, mit dunklen, anthrazitfarbenen Randbereichen. Dieses lässt den optisch ansprechenden Eindruck eines „Laufbandes“ entstehen, was den straßenraumgestalterischen Zielen als auch der Umgebung in besonderem Maße Rechnung trägt.

Die Kreuzungsbereiche der Voltmerstraße mit der Bömelburgstraße und dem Knoevenagelweg, sowie die Einmündung der Legienstraße in die Fenskestraße werden mit rotem Klinkerpflaster analog zur Kreuzung Voltmer- und Bohnhorststraße aufgepflastert. Dieses Gestaltungselement dient der Verbesserung der Verkehrsberuhigung und -sicherheit durch eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und die Erhöhung der Aufmerksamkeit, insbesondere des motorisierten Verkehrsteilnehmers.

Die Beleuchtung wird gemäß des für die Landeshauptstadt Hannover geltenden Standards angepasst bzw. installiert.

Die Entwürfe sind in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt.
3. UVP
Durch den Umbau der Nebenanlagen und der genannten Knotenpunkte wird die städtebauliche Qualität des Straßenraums und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus, zumal die vorhandenen Baumscheiben vergrößert werden, was die Standortqualität und die Lebenserwartung der vorhandenen Bäume steigert.
4. Bauzeit / Bauablauf
Es ist geplant, die Baumaßnahme im Frühsommer 2013 zu beginnen.
66.21 
Hannover / 08.02.2013