Drucksache Nr. 15-0294/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Halbhohes Parken in der Lenther Straße - Badenstedt
zwischen den Straßen Schildstraße und Am Lohgraben
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am 16.02.2017 - TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0294/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Halbhohes Parken in der Lenther Straße - Badenstedt
zwischen den Straßen Schildstraße und Am Lohgraben
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am 16.02.2017 - TOP 7.1.2.

Beschluss


Der Bezirksrats möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Lenther Straße zwischen den Straßen Schildstraße und Am Lohgraben auf der Seite der geraden Hausnummern durch Änderung der Parkordnung das halbhohe Parken zu ermöglichen.

Entscheidung


Dem Beschluss wird nicht gefolgt.

Die Fahrbahnbreite beträgt im genannten Abschnitt ca. 7 Meter, damit ist beidseitiges Parken mit einer verbleibenden Restfahrbahnbreite von mehr als 3 Metern gut möglich. Die Verwaltung bemüht sich seit Einführung der Tempo-30-Zonen - insbesondere in den stärker befahrenen Straßen dieser Bereiche - darum, ein angemessenes Geschwindigkeitsniveau zu erreichen und Durchgangsverkehr abzuhalten.

Deshalb verlangt auch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu Tempo-30-Zonen, dass „die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite… eingeengt werden soll“. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird die Verwaltung weiterhin an diesen Grundsätzen festhalten. Vereinzelt auftretende Behinderungen im Begegnungsverkehr sind dabei hinzunehmen und dienen ebenfalls der Dämpfung des Geschwindigkeitsniveaus.

Die Verwaltung hat keine Erkenntnisse, dass es bei Gegenverkehr zu Gefährdungen kommt. Im Gegenteil ist die einspurige Engstelle mit Warte- bzw Verständigungspflicht bei Gegenverkehr der erwünschte Normalfall in einer Tempo-30-Zone, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Zu Gefährdungen in diesem Zusammenhang könnte es nur bei grob unangemessener Fahrweise kommen. Eine ungehinderte Durchfahrt bei Gegenverkehr wäre auch bei halbhohem Parken nicht möglich.