Anfrage Nr. 15-0292/2020:
Parken am Fahrbahnrand in der Meterstraße

Inhalt der Drucksache:

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Parken am Fahrbahnrand in der Meterstraße

In der Meterstraße, die als Fahrradstraße ausgewiesen ist, parken Kraftfahrzeuge vermehrt auf der Fahrbahn vor den Baumscheiben und im Kurvenbereich, teilweise sogar mit Wohnmobilen. Dies führt insbesondere für die Radfahrenden zu gefährlichen Situationen durch schlechte Sichtbeziehungen und Überholmanöver der Autofahrenden. Des Weiteren werden Füßgänger*innen gefährdet, wenn durch unzureichende Sichtbeziehungen die Querung der Straße nicht gefahrlos möglich ist. Tagsüber verschärft sich die Situation insbesondere durch Lieferfahrzeuge, die zusätzlich auf der Fahrbahn halten. In der Meterstaße befindet sich eine Kindertagesstätte, ein Kinderspielplatz und eine Schule.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist das Parken auf der Fahrbahn in der Meterstraße erlaubt?

2. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um die Situation auf der Fahrradstraße für Radfahrende zu verbessern?
3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um die Querung der Meterstraße für Fußgänger*innen zu verbessern?