Drucksache Nr. 15-0289/2012:
Grunderneuerung der Güntherstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
 
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15-0289/2012
1
 

Grunderneuerung der Güntherstraße

Antrag,

der Grunderneuerung der Güntherstraße zwischen abknickender Güntherstraße und Vierthalerweg, wie in Anlage 1 dargestellt, und dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme I.54101.903

Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Anliegerstraße

Ansatz 2012 (anteilig) 110.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Gemeindestraße / Anliegerstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 82.500,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 110.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -27.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 2.063,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 2.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 688,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.375,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.375,00 €
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 110.000 €.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 10.500 € nicht enthalten.
Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Güntherstraße in dem angegebenen Bereich erschließt die in den letzten Jahren neu entstandenen Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage parallel zum Rudolf-von-Bennigsen-Ufer. Die Straße weist erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Die Straße kann ihre Funktion derzeit nicht erfüllen.
Der Oberbau der Güntherstraße besteht auf einer Länge von ca 80 m aus einer ca. 6 m breiten mit Kopfsteinpflaster befestigten Fläche. Ab Eingang zu Haus Nr. 43 D bis zum Anschluss Vierthalerweg hat die Straße einen unzureichenden Unterbau und ist nur mit einer dünnen bituminösen Deckschicht versehen. In diesem Bereich ist beidseitig keine Nebenanlage vorhanden.
Im Einmündungsbereich zur abknickenden Güntherstraße gibt es auf der Westseite einen neu hergestellten Gehweg, dieser wird von dem Vorhaben nicht berührt.
Auf der Ostseite ist der Gehweg mit Mosaikpflaster befestigt. Die Überfahrten zu den Garagen sind bisher nicht angelegt. Teilflächen, die durch Leitungsbau betroffen waren, wurden bituminös wieder verschlossen.
Die gesamte Oberfläche weist Substanzverluste, Risse, Abplatzungen und Verdrückungen auf. Insgesamt ist die Oberflächenbefestigung und der Unterbau abgängig. Die Verkehrssicherheit kann deshalb mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden.


Aufgrund des insgesamt schlechten Zustandes der Straße ist eine Reparatur mit wirtschaftlichen Mitteln nicht möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Erneuerung erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.


2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Grunderneuerung bleibt die Aufteilung des Straßenraumes der Güntherstraße im Wesentlichen erhalten. Insgesamt wird der Ausbau jedoch mit geringeren Breiten gestaltet. Die im östlichen Bereich der Straße vorhandene Nebenanlage wird den neuen Anforderungen angepasst. Die Nebenanlage erhält einen neuen Unterbau und die Überfahrten zu den Garagen werden hergestellt. In diesem Bereich werden zwei neue Bäume gepflanzt. Um ausreichend Wurzelraum zu erhalten, wird in diesem Bereich der Straßenraum auf 4,50 m eingeschränkt. Im weiteren Verlauf soll die vorhandene Grünfläche erhalten bleiben. Zugunsten der vorhandenen Bäume wird in Teilen die Fahrbahnbreite bis auf 4,50 m eingeschränkt.
Die westliche, neu hergestellte Nebenanlage, gehört nicht zum Umfang der Maßnahme. Sie bleibt erhalten und soll bis zum Eingangsbereich zu Haus Nr. 43 C in gleicher Breite weitergeführt werden.

Die Zufahrt zu Haus Nr. 43 B wird so ausgebaut, dass diese gleichzeitig als Wendefläche dienen kann. Die westliche Nebenanlage wird in gleicher Breite wie im derzeitigen Bestand fortgeführt und endet vor dem Eingang zu Haus Nr. 43 C. An einem etwa 10 m langen Teilstück wird die Fahrbahn so eingeschränkt, dass für die vorhandenen Bäume genügend Wurzelraum zur Verfügung steht. Daran anschließend befindet sich die Überfahrt zur Tiefgarage Haus Nr. 43 C. Auch diese Überfahrt dient gleichzeitig als Wendefläche.

Hinter dieser Wendefläche endet die Fahrbahn und die Straße wird als Geh- und Radweg weitergeführt. Die ausgebaute Breite wird dabei auf 3,50 m reduziert. In diesem Bereich ist ein Befahren mit Kfz nicht vorgesehen. Es werden daher Poller angeordnet, die ein Befahren verhindern. Dieser Weg dient als Verbindungsweg zum Geh- und Radweg Vierthalerweg. Am Ende des Weges wird im derzeit vorhandenen Grünstreifen ein weiterer Baum gepflanzt.

Die Ausbauplanung für die Güntherstraße sieht eine mit Pflaster befestigte Straßenfläche in einer Breite zwischen 4,50 m und 5,50 m vor. Die Gehwegfläche wird mittels Hochbord von der Fahrbahn abgesetzt und an den bereits vorhandenen mit Betonsteinplatten befestigten Gehweg angeschlossen.

Baumpflanzungen sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreite, der Leitungen im Untergrund und der bereits vorhandenen alten Gehölzen nur im südöstlichen Teil der Nebenanlage möglich. Die Leuchtenstandorte werden im Wesentlichen beibehalten und den neuen Gegebenheiten angepasst.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.



4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Sommer 2012 zu beginnen.
66.21 
Hannover / 11.01.2012