Drucksache Nr. 15-0284/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grunderneuerung der Geibelstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 7.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0284/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grunderneuerung der Geibelstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 7.1.3.

Die Stadt plant die Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße grundlegend zu erneuern, weil weder der technische Aufbau noch die Aufteilung der Verkehrsflächen den heutigen Anforderungen entsprechen würden.
Um erste Ideen, Anmerkungen und Vorschläge vor Aufnahme der Planung zu sammeln hat die Stadt zu einem Bürgerdialog eingeladen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung und zu welchem Prozentsatz sollen sie auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke nach Straßenausbaubeitragssatzung umgelegt werden?
2. Die Fahrbahndecke selbst scheint noch in einem vergleichsweise guten Zustand zu sein, aber ein Motiv für die nun angeblich notwendige Grundsanierung soll ja auch die nicht mehr zeitgemäße „Aufteilung der Verkehrsflächen“ sein. Welche grundlegenden Verbesserungen erhofft sich die Stadt in Anbetracht der Tatsache, dass die Alleebäume den Planungsspielraum für eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen in der Geibelstraße erheblich einschränken?
3. Plant die Stadt den Eigentümern der an die Geibelstraße grenzenden Grundstücke auch die Kosten von € 50.000,- für den Bürgerdialog im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung oder im Rahmen einer separat zu erlassenen Satzung anteilig in Rechnung zu stellen?

Antwort der Verwaltung:


Zu 1.:
Nach ersten groben Schätzungen werden die Kosten für den Ausbau der Geibelstraße vom Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Tiestestraße insgesamt etwa 8,2 Mio. € betragen.
Die Geibelstraße wird nach der Straßenausbaubeitragssatzung insgesamt als Durchgangsstraße eingestuft. Die Anteile der Anlieger betragen daher – je nach den einzelnen Funktionsflächen bzw. Straßenteileinrichtungen – zwischen 25 % (z. B. für die Fahrbahn) und bis zu 65 % (für die Parkflächen).

Zu 2.:
Im Vorfeld der Planungen werden umfängliche Baugrunduntersuchungen aller Flächen durchgeführt, um eine Aufschluss über die Standfestigkeit zu erhalten und somit die erweiterten technischen Anforderungen überprüfen zu können.
Bezüglich der Gestaltung ist vorgesehen, durch eine neue regelkonforme Aufteilung der Flächen in der Geibelstraße unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Bäume für die Nutzerinnen und Nutzer eine Verbesserung der Nutzungsqualität der Straße zu erzielen.

Zu 3.:
Kosten für den Bürgerdialog sind nicht straßenausbaubeitragsfähig und werden daher nicht auf die Anliegergrundstücke verteilt.