Antrag Nr. 15-0284/2016:
Umleitungsmaßnahme für den Bereich Lehrter Str. über den Kanal

Inhalt der Drucksache:

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Umleitungsmaßnahme für den Bereich Lehrter Str. über den Kanal

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den entsprechenden Fachbereich anzuweisen oder gegebenenfalls gegenüber anderen zuständigen Stellen alles zu unternehmen, dass die Umleitungsmaßnahme für den Bereich Lehrter Straße über den Kanal in die Gollstraße Anderten unverzüglich ersatzlos rückgängig gemacht wird. Dieses soll auch für den derzeit verstärkten Schwerlastverkehr über die Ostergrube in Anderten gelten.

Begründung

In Verbindung zur Sanierung der Brücken wurde eine Umleitung eingerichtet, die u. A. den Schwerlastverkehr über die Gollstraße in Anderten leitet. Dabei wurde offen-sichtlich nicht beachtet, dass
- grundsätzlich ein Durchfahrtsverbot für LKW`s über 12 t für das Stadtgebiet gilt,
- es sich bei der Gollstraße um eine Wohnstraße mit Tempo-30-Begrenzung handelt,
- die Gollstraße für die Aufnahme von Schwerlastverkehr generell nicht geeig-net ist. (Es fehlen Radfahrwege und die Kurvenradien sind zu eng,),
- es handelt sich eindeutig um eine Wohnstraße und gehört unstreitig in den Geltungsbereich des 12-t-Furchfahrtsverbots.

Aus den genannten Gründen kann und darf die Gollstraße nicht als Umleitungsstraße für eine Bundesstraße fungieren.