Anfrage Nr. 15-0283/2018:
Übertragung von Dienstleistungstätigkeiten vom städtischen Energieversorger Enercity auf Bürgerinnen und Bürger der Südstadt

Inhalt der Drucksache:

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Übertragung von Dienstleistungstätigkeiten vom städtischen Energieversorger Enercity auf Bürgerinnen und Bürger der Südstadt

Als kommunales Energieversorgungs- und Dienstleitungsunternehmen ist die Stadtwerke Hannover AG (enercity) für die Energieversorgung und damit verbundene Dienstleitungen der Einwohner Hannovers zuständig. Die Anteile des Unternehmens befinden sich dabei vollständig im Eigentum der LHH Hannover sowie der Region Hannover. Regelmäßig begründet unser kommunaler Energieversorger die von ihm veranschlagten höheren Preise im Vergleich zu „Billiganbietern“ mit einem höheren Service für seine hannoverschen Kunden.
Anwohner der Alten Döhrener Straße haben beklagt, dass sie im Unterschied zu vorangegangenen Jahren von enercity aufgefordert worden seien, ihre Zählerstände in diesem Jahr selbst abzulesen. Es dränge sich der Verdacht auf, dass enercity Dienstleistungstätigkeiten, die die Südstädter Kunden offensichtlich von Ihrem Energieversorgungsunternehmen erwarten, auf ihre Kunden umverteilen wollen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist es aus Sicht der Stadt Hannover, als Mehrheitseigentümerin von enercity, richtig, dass enercity als kommunales Energieversorgungs- und Dienstleitungsunternehmen, im Gegensatz zu „Billig-Energieversorgungsunternehmen“ einen Fokus auf ein mehr an Dienstleistungen für die Hannoveranerinnen und Hannoveranern legen sollte?
2. Entspricht es der Wahrheit, dass enercity seit diesem Jahr Kunden auffordert ihren Stromverbrauch selbst abzulesen und wie steht die Stadt Hannover dem, als Mehrheitseigentümerin, gegenüber?
3. Aus welchem Anlass werden Kunden gebeten ihre Stromzähler selbst abzulesen, womöglich um Kosten einzusparen?