Anfrage Nr. 15-0277/2021:
Spielfläche Herzkamp

Inhalt der Drucksache:

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Spielfläche Herzkamp

Wenn man im Herzkamp spazieren geht, reibt man sich verwundert die Augen. Die dort geschaffene Spielgelegenheit erinnert nur rudimentär an einen Spielplatz. Diese passt bestenfalls in eine Schlichtwohnungssiedlung der 50er Jahre.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist dies eine öffentliche Spielfläche, für die die Stadtverwaltung verantwortlich ist?
2. Handelt es sich um eine im Baurecht vorgeschriebene Schaffung von Spielmöglichkeiten durch den Bauträger?
3. Hat die Fachverwaltung Einfluss auf die Ausgestaltung solcher Anlagen oder sieht man Möglichkeiten der Verbesserung ?