Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Annette Volland
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Volland die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Volland hat mit Schreiben vom 11.12.2019 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum 1. Januar 2020 niederlegt. Gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit Ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.06
Hannover / 03.02.2020