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der Grunderneuerung der Liebigstraße zwischen Waldstraße und Hammersteinstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, sowie der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6300.080-950100
Bezeichnung: Gemeindestraßen / Liebigstraße
Ansatz: anteilig 2008: 235.000,- €
Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 250.000,- €. In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von
ca. 15.000,- € enthalten. Diese werden nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
1. Ausgangslage
Die Liebigstraße im Abschnitt zwischen Waldstraße und Hammersteinstraße weist aufgrund des Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Der Oberbau besteht im Bereich der Nebenanlagen aus einer bituminösen Befestigung, die in Teilbereichen Ausbrüche und Risse sowie ältere, endgültig wieder hergestellte Leitungsaufbrüche aufweist.
Die östlichen und westlichen Nebenanlagen sind in einer Breite von ca. 4,0 m vorhanden.
Die Fahrbahn hat heute eine Breite von 9,50 m und ist mit Großpflaster befestigt, das vergleichsweise schlecht liegt und beim Überfahren zu Lärmbelästigung für die Anwohner führt. Entsprechende Beschwerden gibt es seit längerem. Zurzeit wird beidseitig der Straße am Fahrbahnrand geparkt.
Durch die schlechte Befahrbarkeit des Großpflasters wird der Fußweg häufig von Rad-
fahrern benutzt.
Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße ist eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung erforderlich, um die Straße heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.
2. Beschreibung des Vorhabens
Unabhängig davon kommt es aufgrund der gewachsenen städtebaulichen Struktur sowie der Entwicklung der Mobilität im Bereich der List und den angrenzenden Stadtteilen zu einem erheblichen Parkraummangel innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen. Im Rahmen einer Grunderneuerung der Straße ist es möglich durch die Neuaufteilung des Straßenprofils zusätzliche Stellplätze zu schaffen und so die angespannte Situation zu verbessern.
Die Gesamtbreite der Liebigstraße ermöglicht es, durch eine Neuaufteilung des Querschnittes zusätzliche Stellplätze zu schaffen und damit den vorhandenen Parkraummangel zu mindern.
Um zusätzliche Stellplätze zu schaffen, werden auf der westlichen Straßenseite Senk-
rechtparknischen angeordnet. Diese werden mit dem z. Zt. in der Fahrbahn liegenden Basaltgroßpflaster befestigt.
Im umgestalteten Bereich werden nach dem Umbau 57 Parkstände zur Verfügung stehen. Zurzeit sind in diesem Bereich ca. 38 legale Stellplätze vorhanden. Es entstehen somit ca.19 neue Stellplätze.
Der westliche Gehweg erhält zukünftig eine Breite von 3,20 m, wobei hiervon ca. 70 cm „Überhang“ von den parkenden Fahrzeugen in Anspruch genommen werden. Der südliche Gehweg wird 2,50 m breit. Die Gehwege werden mit grauen Betonplatten 40/40 cm befestigt. Die 4,30 m langen Senkrechtparknischen und 2,0 m breiten Längsparknischen werden mit einem Hochbord von den Gehwegflächen abgetrennt.
Die Fahrbahn wird bituminös befestigt und erhält eine Breite von 5,50 m. Durch die bituminöse Befestigung wird die Nutzbarkeit der Straße für Radfahrer deutlich verbessert. Die heutige Lärmbelästigung der Anwohner wird gegenüber der heutigen Großpflaster-
befestigung der Fahrbahn deutlich reduziert.
Die Liebigstraße ist als Zone 30 ausgewiesen. Radfahrer sollen hier auf der Fahrbahn fahren.
Um auch die Belange von Zweiradfahrern zukünftig besser zu berücksichtigen, sind im Bereich der Einmündungen Fahrradbügel vorgesehen.
Auf der Ostseite ist ein Baum vorhanden. Er erhält eine große Baumscheibe um die Lebensbedingungen zu verbessern. Baumpflanzungen sind aufgrund vorhandener Leitungen nicht möglich.
Die Beleuchtung der Straße wird erneuert.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße wird als Straße, die dem innerörtlichen Verkehr dient, eingestuft.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Durch den Ausbau wird die städtebauliche Qualität der Straße gesteigert. Die Verkehrs-
sicherheit sowie die Verkehrsqualität werden für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Die ge-
plante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltver-
hältnisse. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Frühjahr 2008 begonnen werden. Vor Beginn der Baumaßnahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprech-
partner informiert werden.