Anfrage Nr. 15-0271/2022:
Kostenbeiträge in der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Kostenbeiträge in der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Kostenbeiträge in der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe können Kostenbeiträge von Kindern und
Jugendlichen erhoben werden. Lange Zeit lagen diese bei 75 % des eigenen
Einkommens, nun erfolgte eine Senkung auf 25 %. Diese hohe Belastung, auch schon
bei sehr kleinen Einkommen, ist ein Anreiz gegen die Erwerbstätigkeit von jungen
Menschen und gestaltet beispielsweise eine Berufsausbitdung als sehr unattraktiv.
Fraglich ist auch, ob die erhobenen Kostenbeiträge seit der Senkung auf 25 o/o
angesichts des Venrvaltungsaufiruands einen relevanten Bonus für den kommunaten
Haushalt darstellen. Da die Heranziehung den kommunalen Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe obliegt, erfolgt bislang keine zentrale Erfassung über deren praktische
Ausgestaltung.
Wir fragen daher die Venrvaltung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide nehmen
Leistungen und Maßnahmen nach § 91 SGB Vlll in Anspruch und wie verteilen sich
diese auf die dort genannten Leistungen?
2. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen sind nach Kenntnis der Venrualtung
enrverbstätig?
3. Beiwie vielen dieser Kinder und Jugendlichen findet eine Heranziehung nach den
§§ 90 - 94 SGB Vlll statt und welche Kostenbeiträge werden im Stadtbezirk Bothfeld-
Vahrenheide so insgesamt erhoben?