Anfrage Nr. 15-0271/2019:
Gehwegparken

Inhalt der Drucksache:

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Gehwegparken

In der Antwort auf die Anfrage von B90/Die Grünen auf das Gehwegparken
in der Straße ,Herrenhäuser Kirchweg' (DR 15-2069/2018 F1) wird ausgeführt, dass
das halbhohe Gehwegparken [ist] weder angeordnet noch baulich oder markierungstechnisch
vorgesehen (ist), wurde allerdings in den vergangenen Jahren aufgrund
des hohen Parkdrucks geduldet'.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. In welchen Straßen im Stadtbezirk Nord (bitte um Aufzählung) ist das halbhohe
Gehwegparken ohne verkehrsbehördliche Anordnung erlaubt oder wird geduldet?

2. Ist die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und insbesondere von radfahrenden
Kindern - z.B. durch aufschlagende KFZ-Beifahrertüren - auf den Gehwegen
bei einem halbhohen Gehwegparken noch gewährleistet?

3. Welche Mindestbreite soll ein Gehweg bei einem erlaubten halbhohen Gehwegparken
haben?