Drucksache Nr. 15-0268/2019:
Barrierefreier Umbau des Bereiches vor dem Haupteingang zur Christuskirche am Engelbosteler Damm sowie der Behindertenstellplätze und des Zugangs zur Stadtbahnhaltestelle vom Engelbosteler Damm

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0268/2019
1
 

Barrierefreier Umbau des Bereiches vor dem Haupteingang zur Christuskirche am Engelbosteler Damm sowie der Behindertenstellplätze und des Zugangs zur Stadtbahnhaltestelle vom Engelbosteler Damm

Antrag,

dem barrierefreien Umbau des Bereiches vor dem neuen Haupteingang der Christuskirche sowie der Behindertenstellplätze im Bereich des Haupteinganges und des Zugangs zur Stadtbahnstation vom Engelbosteler Damm aus, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v ca. 140.000 €, sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen / nicht beitragsfähige Straßen



Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2019 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraßen nicht beitragsfähige Straßen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 25.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 140.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -115.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 625,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 1.725,90 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.725,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 3.319,01 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -1.593,11 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.193,11 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Die Kirchengemeinde hat signalisiert, sich an den Ausbaukosten zu beteiligen, in dem dazu bereits zwei öffentlich engagierte Stiftungen mit sozialem und kulturellen Engagement gewonnen werden konnten, die gemeinsam einen Anteil von 25.000,- € bereitstellen werden.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind die Kosten für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 5.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.



Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Ausgangssituation
Die Christuskirche ist eine evangelisch-lutherische Kirche in Hannover. Sie befindet sich im Stadtteil Nordstadt nordwestlich des Klagesmarktes und wurde 1859–1864 von Conrad Wilhelm Hase als Residenzkirche Georgs V. erbaut. Straßenräumlich steht die Christuskirche zwischen Klagesmarkt/Arndtstraße und Engelbosteler Damm am Conrad-Wilhelm-Hase Platz. Im Rahmen der umfangreichen langjährigen Umbauarbeiten im Inneren der Kirche zur Sanierung und architektonischen Aufwertung wurde der Haupteingang von der Vorderseite des Kirchenschiffes am Conrad-Wilhelm-Hase Platz auf die Längsseite zum Engelbosteler Damm verlegt und umorganisiert. Zurzeit erfolgt die Erschließung dort über eine zweistufige Treppenanlage und eine zusätzliche Stufe im Eingangsbereich. Der Conrad-Wilhelm-Hase-Platz wurde im Jahr 1997 mit denkmalpflegerischer Begleitung aufwändig saniert und umgestaltet. Als Platzbelag wurde seinerzeit als Natursteinbefestigung ein Schwedengranit im Großformat gewählt. Auch die im Bereich des neuen Haupteinganges gelegenen Behindertenstellplätze und die Zuwegung dazu sind wie der Platz mit Schwedengranit befestigt und damit nicht barrierefrei. Gleiches gilt für den Zugang zur Stadtbahnstation vom Engelbosteler Damm aus.

Begründung des Antrages

Für den Hauptzugang einer Kirche als einem Ort für zahlreiche kulturelle Veranstaltungen ist es nicht nur wünschenswert sondern erforderlich, barrierefrei erschlossen zu sein. Ein Teil des Conrad-Wilhelm-Hase Platzes befindet sich zwar im Eigentum der Kirche wird aber über einen Gestattungsvertrag als öffentlicher Platz genutzt.
Es ist geplant, das vorgelagerte Treppenpodest zu verbreitern, um somit den Eingangsbereich zu vergrößern. Dieses Podest wird an der Längsseite weiterhin über eine Treppenanlage mit nun drei Stufen und einer westlich angelegten behindertengerechten Rampe erschlossen. In diesem Zuge werden auf der Westseite in unmittelbarer Nähe der Rampe zwei ebenfalls barrierefrei befestigte Behindertenstellplätze vorgesehen. Der Bereich der Zufahrt zu den Stellplätzen vom Engelbosteler Damm wird höhenmäßig angeglichen und mit einer Mittelgosse versehen, um hier langfristig eine ausreichende Entwässerung sicherzustellen. Im derzeitigen Zustand kommt es im Bereich dieser Zufahrt zu erheblichen Pfützenbildungen. Auch die Zuwegung zur barrierefreien Stadtbahnstation von der Oberstraße/Engelbosteler Damm wird mit gesägten Natursteinmaterial befestigt und damit barrierefrei ausgebildet.
Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen und gestalterischen Gesichtspunkte wurde für die Platzgestaltung in Anlehnung an die gesamte Platzstruktur gesägtes Großpflaster gewählt. Die Behindertenrampe, die Stellplätze und der direkte Eingangsbereich sollen mit Granitplatten im Format 60/40 befestigt werden. Durch diese neuen gut beroll- und begehbaren Flächen und Rampen ist ein barrierefreier Zugang zur Christuskirche und zur Stadtbahnstation gewährleistet.

Zeitplan
Es ist vorgesehen, den barrierefreien Zugang im Frühjahr 2019 zu realisieren.
66.22 
Hannover / 23.01.2019