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Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Bepflanzungen von Fassaden („vertikale Gärten“) an städtischen Gebäuden im Bezirksgebiet möglich sind. Dazu sind auch die entstehenden einmaligen und wiederkehrenden Kosten darzulegen.
Bei den Überlegungen sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:
- Es soll die Bepflanzung so angebracht werden, dass eine Beton-
Carbonatisierung nicht verstärkt wird.
- Es soll zumindest in Teilen eine wintergrüne Bepflanzung geprüft werden.
- Es sollen Möglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaub- und Stickoxid- belastung geprüft werden.
- Es sollen auch blühenden Pflanzen zum Einsatz kommen, die Insekten Nahrung bieten.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie und ggf. eines Umsetzungsvorschlages legt die Verwaltung dem Bezirksrat zeitnah vor, spätestens zum 31. Dezember 2019.
Im Kontext wird auch eine Darstellung darüber erbeten, inwieweit die Verwaltung in der Vergangenheit bereits Gebäudebegrünungs-Maßnahmen in Ricklingen ergriffen hat.