Anfrage Nr. 15-0265/2018:
Tempo 30 in der Lange-Hop-Straße

Inhalt der Drucksache:

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Tempo 30 in der Lange-Hop-Straße

Am 2. Januar erhielten die Mitglieder des Bezirksrates über einen offiziellen Vertreter der Verwaltung die Information, dass für die Lange-Hop-Straße zwischen Döhrbruch und Lange-Feld-Straße durch Zeichen 274-30 StVO gemäß § 45 Abs. 3 StVO Tempo 30 angeordnet worden sei.
Laut Information sollte diese Tempobeschränkung zwischen Bünteweg und Lange-Feld-Straße zur Schulwegsicherung dauerhaft und für den Abschnitt zwischen Döhrbruch und Bünteweg als Verkehrsversuch aufgrund der Straßenbauarbeiten in der Brabeckstraße dauerhaft angeordnet werden.
Die Aussage ist nicht korrekt, am 30. Januar standen noch keine entsprechenden Schilder.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurden die Mitglieder des Bezirksrats falsch informiert?
2. Wann wird die Tempobeschränkung voraussichtlich in Kraft treten?