Drucksache Nr. 15-0261/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fällungen für neuen Kunstrasenplatz des TSV-Bemerode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 12.02.2020 - TOP 6.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-0261/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fällungen für neuen Kunstrasenplatz des TSV-Bemerode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 12.02.2020 - TOP 6.4.2.

In der Bezirksratssitzung am 11.12.2019 wurde durch die NZO GmbH die Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Neubau von zwei Sportanlagen in Bemerode zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 1861 “Wilhelm-Göhrs-Straße” in Auszügen vorgestellt.
Darin wurden allgemein streng geschützten Arten nach §44 und entsprechende
Auflagen wie: Tötungsverbot, Störungsverbot, Erhalt von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten sowie der lokalen Population erläutert. Auch wurden betroffene streng
geschützter Arten im Gelände wie die Erdkröte, der Bergmolch und Fadenmolch, 2
Vogelarten und 3 sogar mit Rote Liste-Status (Weltnaturschutzunion (IUCN) weltweit
vom Aussterben gefährdete Tierarten) und 7 F ledermausarten vorgestellt. Der
vortragende Gutachter erklärte auch zu beachtende Vorkehrungen, um diese Arten zu
schützen. Dazu gehörten Fällungen im Winter, Rodung erst ab März/April, Kontrolle
von Baumhöhlen und ggf. Schaffung von Ersatzquartieren, ja Vermeidungsmaßnahmen
zur Abwendung des Tötungs- und Verletzungsverbotes, Fällung von Hand zum Schutz der Amphibien, Verzicht vom Einsatz von Fahrzeugen auf dem Waldboden, gefällte Bäume sollten mittels Seilzug / von Hand aus dem sensiblen Bereich geschafft werden und ergänzend sollten Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.
Am 16. Januar wurde mit den Fällungen dann begonnen. Erst Händisch, dann mit
“Räumbaggern” auf zugewiesenen Wegen und zuletzt direkt mit fahrenden Baggern
im Gelände, die Sträucher und Bäume fällten und entwurzelten.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wieso wurde von der Empfehlung/Genehmigung des Gutachters abgewichen und
Bäume maschinell gefällt?
2.) Wieso wurde die Baumreihe am Auffangzaun des bestehenden Spielfeldes mit gefällt?
3.) Wird es ergänzende Ausgleichsmaßnahmen geben und wo sind sie geplant?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Zunächst ist festzuhalten, dass den Vorschlägen des Gutachters hinsichtlich des Artenschutzes – mit einer Ausnahme – in allen Punkten gefolgt wurde. Lediglich im Hinblick auf den Schutz des Waldbodens als potentielles Überwinterungsquartier für Amphibien wurde eine andere Vorgehensweise gewählt. Der ursprünglich vorgeschlagene Verzicht auf Maschineneinsatz wäre aus Sicht des Naturschutzes sicherlich das Optimum zur Schonung des Waldbodens gewesen. Diese wäre aber extrem kostenintensiv gewesen, so dass man sich in enger Abstimmung mit dem Gutachter zu der folgenden Vorgehensweise entschieden hat, die sowohl die Belange des Artenschutzes berücksichtigt als auch wirtschaftlich vertretbar ist:

Es wurden zunächst Arbeitstrassen festgelegt, die vom Gutachter intensiv untersucht wurden. Aufgefundene Amphibien wurden in die zu erhaltenden Randflächen der umliegenden Gewässer umgesetzt. Ein größerer Gehölzschnitthaufen wurde auf der Fläche belassen und soll erst im späteren Frühjahr umgesetzt werden, wenn dort potentiell vorhandene Amphibien abgewandert sind. Erst nach Freigabe durch den Gutachter wurden die Arbeitstrassen mit Maschinen befahren und die Fällarbeiten maschinell durchgeführt, wobei das Wurzelwerk – wie festgelegt – im Boden verblieben ist. Auch bei der Räumung des Schnittgutes wurden die vom Gutachter vorgegebenen Arbeitstrassen genutzt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es trotz der vom ursprünglichen Vorschlag des Gutachters abweichende Vorgehensweise – zumal diese fachgutachterlich begleitet wurde – zu keinen artenschutzrechtlichen Verstößen gekommen ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Die Baumreihe zwischen dem heutigen Sporterweiterungsgrundstück und dem Schulgrundstück sowie den bestehenden Sportanlagen musste entfernt werden, da diese zum größten Teil durch den zukünftigen Kunststoffrasen überbaut wird. Im südlichen Bereich, zwischen der neuen Beachsportanlage und dem bestehenden Kunststoffrasenplatz, entstehen ein gepflasterter Verbindungsweg sowie zusätzliche Ballfangzäune.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Die Ausgleichspflanzungen, welche im Rahmen der Fällgenehmigung festgesetzt wurden, werden auf dem Grundstück der Bezirkssportanlage Bemerode sowie auf weiteren Grundstücken des Fachbereichs Sport und Bäder gepflanzt. In den Randbereichen der angrenzenden Retentionsbecken werden außerdem einige Reisighaufen mit dickeren Ästen im Unterholz angelegt. Diese dienen vor allem den Amphibien als Winterquartiere. Die Ausgleichsmaßnahmen, welche aus dem B-Plan Nr. 1551 resultieren, wurden bereits im Rahmen dessen Umsetzung realisiert. Dies schließt auch die grundsätzliche Inanspruchnahme der Sporterweiterungsfläche ein.