Antrag Nr. 15-0259/2022:
Rückbau eines Parkstreifens an der Ecke Sündernstraße Prinz-Albrecht-Ring wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Rückbau eines Parkstreifens an der Ecke Sündernstraße Prinz-Albrecht-Ring wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
1) inwieweit der Rückbau eines Parkstreifens an der Ecke Sündernstraße / Prinz-Albrecht-Ring (erster Parkstreifen auf der westlichen Seite der Sündernstraße nördlich der Einmündung zum Prinz-Albrecht-Ring) aus Gründen der Verkehrssicherheit in Betracht kommt,

2) soweit ein Rückbau des genannten Parkstreifens nicht in Betracht kommt, wie sonst die Sicherheit des Verkehrs – insbesondere des querenden Fußverkehrs – vor Ort sichergestellt werden kann.

3) Soweit ein Rückbau des genannten Parkstreifens nicht in Betracht kommt, wird die Verwaltung zudem gebeten mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen allgemein überhaupt der Rückbau von Parkplätzen und Parkstreifen möglich ist.

Begründung

Auf der Sündernstraße steht wenige Meter nördlich der Einfahrt zum Prinz-Albrecht-Ring eine Verkehrsinsel, die insbesondere Fußgängerinnen und Fußgängern die sichere Überquerung ermöglichen soll. Dieser Übergang wird vor allem auch von Schülerinnen und Schülern der direkt dort sich befindlichen Freien Evangelischen Schule Hannover genutzt. Aber auch Personen, die zur GiB Integrative Behindertenarbeit, zur Sporthalle Bothfeld oder zu den im Prinz-Albrecht-Ring liegenden Krippen und Kitas verkehren, nutzen neben den Anwohnerinnen und Anwohnern diesen Übergang über die Verkehrsinsel. Die Sündernstraße ist sehr stark befahren.
Die Überquerung der Sündernstraße von West nach Ost über die Verkehrsinsel ist besonders gefährlich, wenn der genannte Parkstreifen mit Pkw / Lkw beparkt ist. Dies liegt daran, dass die Straße direkt nach diesem Parkstreifen (südlich) - nur noch etwa 15 – 20 Meter von der Verkehrsinsel entfernt - in eine leichte Kurve einschlägt. Dies hat zur Folge, dass parkende Autos die Sicht zum Teil vollständig für und auf Fußgängerinnen und Fußgänger, die westlich an der Sünderstraße zwecks Querung zur Verkehrsinsel stehen, blockieren. Personen können in dieser Situation für einen Moment gar nicht gesehen werden bzw. können kommende Fahrzeuge erst sehr spät sehen. Im Zweifel ist dann die notwendige Reaktionszeit nicht mehr vorhanden, um eine Kollision zu verhindern. Bei einer vorgegebenen Geschwindigkeit von 50 km/h kann das zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen führen. Denn selbst im Falle einer sehr schnellen Gefahrenbremsung beträgt der Bremsweg fast 30 Meter. Die Gefährdungslage ist zudem umso höher, als dass hier häufig Kinder und damit kleine Menschen queren. Die Sichtblockade ist hier entsprechend größer. Die Nutzung der Verkehrsinsel führt also in Fallkonstellationen, in denen der genannte Parkstreifen beparkt ist, dazu, dass Fußgängerinnen und Fußgänger in eine besonders gefahrgeneigte Situation gebracht werden.