Drucksache Nr. 15-0258/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Straßenpoller Spielhagenstraße/Tiestestraße und Heinrich-Heine-Straße/Wißmannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 19.02.2025
TOP 7.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-0258/2025 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Straßenpoller Spielhagenstraße/Tiestestraße und Heinrich-Heine-Straße/Wißmannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 19.02.2025
TOP 7.2.3.

In der Vergangenheit wurden an den genannten Straßenkreuzungen Spielhagenstraße/Tiestestraße und Heinrich-Heine-Straße/Wißmannstraße Straßenpoller aufgestellt, welche zu einer Fahrbahnverengung geführt haben. Diese wurden seitdem mehrfach durch Verkehrsteilnehmer beschädigt und im Zuge von Reparaturmaßnahmen ersetzt und erneut aufgestellt.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Unfälle und Beschädigungen sind an den Straßenpollern seit ihrer Errichtung statistisch erfasst worden? Bitte auflisten.
2. Welche Kosten sind durch die Reparaturmaßnahmen der Straßenpoller an den genannten Standorten entstanden?
3. Inwiefern behindern die Straßenpoller Verkehrsteilnehmer, insbesondere Rettungskräfte, und führen zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, wodurch können die Schäden erklärt werden und was gedenkt die Stadtverwaltung zur Verbesserung der Situation zu unternehmen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


1. Im Jahr 2023 sind 8 Poller und im Jahr 2024 sind 7 Poller beschädigt worden.
2. Die Reparaturkosten (Material, Mitarbeitende, Fahrzeug) belaufen sich auf rund 250 €/Poller. In Summe als etwa 3750 €.

3. Die wiederholte Beschädigung der Straßenpoller ist nicht auf deren Konstruktion oder Platzierung zurückzuführen, sondern auf das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer. Die Poller erfüllen ihren Zweck als verkehrsberuhigende Maßnahme und dienen dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Ihre Entfernung würde das eigentliche Problem – mangelnde Rücksichtnahme und unangepasste Fahrweise – nicht lösen, sondern verschärfen.
Laut geltender Normen ist die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge an diesen Stellen uneingeschränkt möglich. Eine tatsächliche Behinderung liegt demnach nicht vor.
Zur Verbesserung der Situation könnte hier die Sichtbarkeit der Poller durch reflektierende Markierungen erhöht werden.