Drucksache Nr. 15-0257/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ausbaupriorisierung der Haltestellen auf dem Streckenast der Linie 9 Richtung Fasanenkrug
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 09.02.2022
TOP 7.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0257/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ausbaupriorisierung der Haltestellen auf dem Streckenast der Linie 9 Richtung Fasanenkrug
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 09.02.2022
TOP 7.4.2.

Hinsichtlich der Realisierung weiterer Hochbahnsteige auf dem Streckenast der Linie 9 in Bothfeld teilte die infra mit Meldung vom 4. Januar 2022 mit, dass nach dem im Frühjahr 2022 in Betrieb gehenden Hochbahnsteig Bothfeld sodann der Bau des Hochbahnsteigs Stadtfriedhof Bothfeld vorgesehen sei. Gemäß der zwischen Regionsverwaltung und infra abgestimmten Antwort auf die Anfrage der Grünen Bezirksratsfraktion zum „Weitere[n] Ausbau der Hochbahnsteige auf der Linie 9 Richtung Fasanenkrug“ vom 26.06.2019 (DS 15-1731/2019 F1) sind sowohl der Hochbahnsteig Fasanenkrug als auch der Hochbahnsteig Bothfelder Kirchweg der ersten Priorität zugeordnet. Der Hochbahnsteig Stadtfriedhof Bothfeld wurde hierbei nicht genannt und war seinerzeit im Nahverkehrsplan auch nicht näher terminiert.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Welche Gründe gibt es, dass die deutlich besser frequentierte Haltestelle Bothfelder Kirchweg (u.a. IGS Bothfeld Kulturtreff, Kirche, Einkaufsmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld) in der Ausbaupriorisierung hinter die Haltestelle Stadtfriedhof Bothfeld zurückgefallen ist?
2. Wie weit sind die Machbarkeitsstudien bzw. Planungen bzgl. der Haltestellen Bothfelder Kirchweg und Fasanenkrug vorangeschritten?
3. Welche kurzfristigen Maßnahmen können die ständigen Gefährdungen der ein- und aussteigenden Fahrgäste durch die an der Haltestelle Bothfelder Kirchweg an der stehenden Stadtbahn vorbeifahrenden PKWs wesentlich verringern? (vgl. auch aktuelle Artikel der HAZ vom 20./21. Januar)

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet. Die Infra teilt zu den Fragen 1 und 2 mit:
Zu 1.
Mit der Planung aller drei noch nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen wurde zeitgleich begonnen. Da die Haltestelle Stadtfriedhof Bothfeld deutlich weniger aufwändig zu planen und umzusetzen ist, ist die infra hier mit der Planung schon weiter und kann diese Haltestelle möglicherweise schneller barrierefrei ausbauen. Eine Änderung der Prioritäten gibt es nicht. Die infra will jedoch die Realisierung dieser Haltestelle nicht verzögern und Projekte auch zügig umsetzen, wenn sie baureif sind.
Zu 2:
Die Machbarkeitsuntersuchungen sind abgeschlossen.
Bei der Haltestelle Bothfelder Kirchweg sind noch einige technische Details zu klären und für den Finanzierungsantrag muss der Umfang der Leitungsverlegungen noch abschließend festgelegt sowie eine Kostenberechnung erstellt werden. Dies ist bis zur jährlichen Frist zur Einreichung der Finanzierungsanträge nicht mehr möglich.
Die Machbarkeitsuntersuchung für die Haltestelle Fasanenkrug muss noch auf die Pläne der Region zur Verlängerung der Buslinie 600 angepasst werden. Hier sind sehr unterschiedliche Varianten zu bewerten, so dass noch keine Vorzugsvariante festgelegt wurde. Auch hier kann die Antragsfrist zum Mai 2022 nicht gehalten werden, so dass der Finanzierungsantrag erst zum Mai 2023 eingereicht werden kann.
Zu 3.
Grundsätzlich sind die Verkehrsregeln eindeutig. Autofahrer, die die haltende Stadtbahn rechts überholen verhalten sich verkehrswidrig.
Die Verwaltung wird aufgrund der offensichtlich dennoch bestehenden Konfliktlage zusammen mit der Infra und der Üstra sowie in Abstimmung mit der Polizei Potenziale für kurzfristige Maßnahmen zur Verdeutlichung der Verkehrsregeln erarbeiten und diese nach Möglichkeit kurzfristig umsetzen.