Antrag Nr. 15-0256/2021:
Querungsverbesserungen für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende

Inhalt der Drucksache:

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Querungsverbesserungen für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsbeschluss vom 19.12.2018 (Nachtragsdrucksache zum Masterplan Mobilität, Drucksache Nr. 2866/2018 N1) umzusetzen und

1. an Kreuzungen im Stadtbezirk Mitte sogenannte ‘Bettelampeln’ für Radfahrende abzuschaffen, und
2. gezielt Teilfurtsignalisierungen für zu Fuß Gehende wie Radfahrende zu eliminieren, d.h. Lichtsignalanlagen zukünftig so zu programmieren, dass es für alle Verkehrsteilnehmende möglich ist, die jeweilige Kreuzung in einem Zug zu queren.

Begründung


Wie aus der Antwort der Verwaltung (15-2929/2020 F1) hervorgeht, ist es bislang unterblieben, Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk entsprechend des genannten Ratsbeschlusses zu überprüfen und Querungsverbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zu erreichen. Lediglich am Aegidientorplatz konnte im Zuge einer größeren Umgestaltung, eine Teilfurtsignalisierung für Radfahrende abgeschafft werden.

Seitens der Verwaltung wird immer wieder betont, dass Dank des neuen Großrechners die Signalsteuerungen so verbessert werden könnten, dass davon Autofahrende genauso profitieren wie zu Fuß Gehende und Radfahrende. (HAZ, 25.01.2021, „Hannovers wichtigste Bauprojekte“). Gleichzeitig werden Anträge aus den Bezirksräten auf eine Eliminierung von Teilfurtsignalisierungen mit Verweis auf eine mögliche Beeinträchtigung des “Verkehrsablauf des Kraftfahrzeugverkehrs” zurück gewiesen (Drs. 15-2836/2019).

Die Möglichkeit Kreuzungen in einem Zug zu überqueren, sollte nicht nur für Autofahrende, sondern genauso für zu Fuß Gehende und Radfahrende selbstverständlich sein. Leider sind im Stadtbezirk zahlreiche Lichtsignalanlagen so geschaltet, dass es weder für zu Fuß gehende, noch für Radfahrende möglich ist, die Kreuzung in einem Zug zu queren. Auch der Schaltumlauf neu gestalteter Kreuzungen (z.B. Calenberger Str./Humboldstr.) ist so getakted, dass es für zu Fuß Gehende nur im Laufschritt möglich ist, die Straße in einem Zug zu queren. Für ältere Menschen, Kinder oder Rollstuhlfahrer*innen bleibt nur das (abermalige) Warten zwischen den Fahrspuren. Gleichzeitig führt eine getrennte Freigabe auch dazu, dass viele das zweite Rotsignal missachten, weil sie nicht nochmal warten wollen. Teilfurtsignalisierungen wirken sich somit negativ auf die Verkehrsicherheit aus.

Andere Städte sind in der Umsetzung gezielter Programme auch für zu Fuß Gehende bereits weiter. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat zuletzt mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition und der FDP eine Novelle des Mobilitätsgesetzes verabschiedet. Dieses sieht unter anderem längere Grünphasen für zu Fuß Gehende vor, so dass diese alle Straßen, auch solche mit Mittelinseln, in nur einer Grünphase überqueren können.